Aflatoxin: Eine Chronologie
Die darauf folgende amtliche Rückverfolgung führte zu einem mit Aflatoxin belasteten Körnermais aus Serbien, welcher über einen Hamburger Futtermittelimporteur an 13 Futtermittelhersteller ausgeliefert wurde. Die Futtermittelhersteller nutzten es u.a. für Kraftfuttermischungen für Milchkühe.
Aus Listen der Futtermittellieferanten konnten am Freitag, 1. März, rund 900 Landwirte ermittelt werden, die das belastete Futter unwissentlich bezogen hatten.
Die Veterinärämter benachrichtigten die betroffenen Landwirte unmittelbar. Sie durften ihre Milch ab diesem Moment nicht mehr an die Molkerei liefern. Ab Freitagmittag wurden auf den betroffenen Höfen Rohmilchproben gezogen und in der LUFA Nord-West und in einigen Fällen auch in den Laboren des LAVES untersucht.
Am Samstagnachmittag lagen die ersten 450 Probenergebnisse bei der Lufa Nord-West vor, alle waren unbedenklich. Am Abend folgten die Ergebnisse der 79 staatlichen Untersuchungen im LAVES – auch diese waren unauffällig. Auch am Sonntag wurde in der LUFA Nord-West weiter gearbeitet, gegen 12.00 Uhr lagen schon insgesamt 540 Proben unter dem gesetzlich festgelegten Grenzwert vor. Gegen 15.00 Uhr folgte das vorläufige Endergebnis für den Sonntag: 720 unproblematische Milchproben. Am Montag wurden in der Lufa weitere Proben untersucht – der Untersuchungsmarathon des Wochenendes wurde mit 869 unbedenklichen Proben beendet.
Aufgrund unvollständiger Meldungen von einigen Futtermittelunternehmern mussten die Probennahmen in Niedersachsen im Verlauf dieser Woche bis zum heutigen Tag mehrmals wieder aufgenommen werden. Alle betroffenen Milcherzeugerbetriebe wurden informiert, Probennahmen wurden kurzfristig organisiert. Die LVN geht zum aktuellen Zeitpunkt nicht davon aus, dass der gesetzlich festgelegte Grenzwert von 0,05 µg/kg (µg = Mikrogramm = Millionstel Gramm) bei diesen Proben überschritten wird.
Aflatoxine sind Pilzgifte, sie gelten als hoch krebserregende Stoffe. Da es sich bei Aflatoxin B1 um die Verbindung mit der höchsten Toxizität aller Aflatoxine handelt, ist in der EU-Kontaminanten-Verordnung ein separater Grenzwert für das Aflatoxin B1 aufgeführt. Dieser beträgt für Gewürze wie Paprika, Chilipulver, Pfeffer, Muskat, Ingwer und Gelbwurz (Curcuma) 5,0 µg/kg, für Erdnüsse, Schalenfrüchte und Trockenfrüchte 2,0 µg/kg. Aflatoxin B1 aus belasteten Futtermitteln wird im Stoffwechsel der Kuh zu Aflatoxin M1 umgewandelt und wird teilweise über die Milch ausgeschieden. Daher gibt es auch einen Höchstwert in Milch für Aflatoxin M1, dieser beträgt 0,05 µg/kg Milch.
LVN
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