Anträgen im Milchverringerungsprogramm

Meldung zu den Anträgen im Milchverringerungsprogramm

Die gleiche Entwicklung ist in den anderen EU-Mitgliedstaaten zu beobachten. Es ist davon auszugehen, dass nur 80 % der zur Verfügung stehenden 150 Mio. € tatsächlich abgerufen werden, dementsprechend 30 Mio. € wieder zurück in den EU-Haushalt fließen. COPA-COGECA (landwirtschaftliche Dachorganisation der europäischen Union) hat bereits zu Beginn des Jahres in einem Brief an die EU-Kommission gefordert, dass dieses Geld wieder zurück in den Milchsektor fließen soll. Natürlich ein legitimes Anliegen, dem jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit von Seiten der EU-Kommission vor allem nicht kurzfristig nachgekommen werden kann/wird.
Des Weiteren zeigt nachstehende Übersicht, wie viele Anträge im laufenden Milchbeibehaltungsprogramm (Milchsonderbeihilfe) nicht berücksichtigt werden konnten sowie die Anzahl der Ablehnungen und der Ablehnungsgründe.
Bei der Beantragung der Milchsonderbeihilfe (Beibehaltung der Milchproduktion im Zeitraum Februar bis April 2017 im Vergleich zum Vorjahr) wurden 660 der 23.824 Anträge (also 2,8 %) abgelehnt:

  • 470 wegen Verfristung
  • 60 wegen fehlender Unterschrift
  • 75 wegen fehlender Unterlagen
  • 35 wegen eines Betriebsinhaberwechsels, der entweder nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wurde oder nicht im Wege vorweggenommener Erbfolge erfolgt ist
  • 20 wegen sonstiger Gründe (Milcherzeugung aufgegeben etc.)

LVN/Feuerriegel

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