

Die chronologischen Entwicklungen seit dem 10. 01.2025.
Die aktuellen Meldungen finden Sie am Endes dieses Beitrages.
Anfang Januar 2025 wurde von den Behörden gemeldet, dass die Maul- und Klauenseuche (MKS) in einem Bestand mit Wasserbüffeln in Brandenburg, Märkisch-Oderland, amtlich festgestellt wurde. Die Maul- und Klauenseuche (MKS) bedrohte seitdem viele Tierbestände, gefährdet waren auch Milchkuhbetriebe. Die Bekämpfungsmaßnahmen im Rahmen eines MKS-Ausbruches dienen ausschließlich der Eindämmung dieser Tierseuche. Die Erkrankung kann alle Klauentiere wie z. B. Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen befallen.
Für den Menschen stellt die Maul- und Klauenseuche keine gesundheitliche Gefahr dar!
Mitteilung vom BfR vom 10.01.2025
Stellungnahme des BfR vom 26.02.2025
Pasteurisierte Milch aus MKS-Sperrzonen (Schutzzone, Überwachungszone) und die daraus hergestellten Produkte sind aus Sicht des Verbraucherschutzes sicher. Ihr Verzehr ist unbedenklich und es besteht keine Gefahr für die menschliche Gesundheit!
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite des LAVES.
Für Tierhalter ist es besonders wichtig, verstärkt auf die Biosicherheit zu achten, um den Eintrag des Erregers in den eigenen Bestand zu verhindern. Dazu zählt z. B.:
(Quelle: ML Niedersachsen)
Der aktuelle Ausbruch in Brandenburg wurde durch Viren des Serotyps O verursacht, der vor allem im Nahen Osten und Asien verbreitet ist. Der genaue Eintragsweg in den Tierbestand ist noch unbekannt. Für diese Viren geeignete Impfstoffe sind in der MKS-Antigenbank Deutschland vorhanden. Die MKS-Antigenbank kann nach Aktivierung durch die Bundesländer benötigte Impfstoffe innerhalb weniger Tage herstellen (Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut).
Die LVN empfiehlt den derzeit geltenden Leitfaden „Biosicherheit in Rinderhaltungen“.
Mit Beschluss der EU_KOM 2025/323 vom 11.02.25 beginnt eine schrittweise Aufhebung der Restriktionen rund um den Ausbruchsbetrieb in Brandenburg und Berlin.
Die Regelungen des Durchführungsbeschlusses der EU-KOM 2025/186 sind am 11.02.25 ausgelaufen. Mit Beschluss der EU_KOM 2025/323 vom 11.02.25 beginnt eine schrittweise Aufhebung der Restriktionen rund um den Ausbruchsbetrieb in Brandenburg und Berlin. Die Schutzzone wird in die Überwachungszone integriert und vom 25.02.25 bis zum 11.04.25 gilt eine verkleinerte Überwachungszone.
Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Beschluss der EU-Kommission 2025/323 und einer Presseinformation des Landes Brandenburg vom 11.02.25:
Hier finden Sie die Presseinformation des Landes Brandenburg sowie den Beschluss der EU-Kommission. Weitere Informationen zurvorbeugenden Desinfektion gegen MKS bietet auch die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft e. V. (DVG).
Ab dem 14. April 2025 hat Deutschland für das gesamte Bundesgebiet den Status „MKS-frei ohne Impfung“ wiedererlangt. Die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) gab dem Antrag Deutschlands nun auch für die ehemalige „Containment Zone“ in Teilen Berlins und Brandenburgs statt.
LVN
Ansprechpartner für diesen Bereich
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