Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland

Die Maul- und Klausenseuche ist eine reine Tierseuche und stellt für den Menschen keine gesundheitliche Gefahr dar

15. April 2025

Die chronologischen Entwicklungen seit dem 10. 01.2025.
Die aktuellen Meldungen finden Sie am Endes dieses Beitrages.

Anfang Januar 2025 wurde von den Behörden gemeldet, dass die Maul- und Klauenseuche (MKS) in einem Bestand mit Wasserbüffeln in Brandenburg, Märkisch-Oderland, amtlich festgestellt wurde. Die Maul- und Klauenseuche (MKS) bedrohte seitdem viele Tierbestände, gefährdet waren auch Milchkuhbetriebe. Die Bekämpfungsmaßnahmen im Rahmen eines MKS-Ausbruches dienen ausschließlich der Eindämmung dieser Tierseuche. Die Erkrankung kann alle Klauentiere wie z. B. Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen befallen.

Für den Menschen stellt die Maul- und Klauenseuche keine gesundheitliche Gefahr dar!

Mitteilung vom BfR vom 10.01.2025

Stellungnahme des BfR vom 26.02.2025

Pasteurisierte Milch aus MKS-Sperrzonen (Schutzzone, Überwachungszone) und die daraus hergestellten Produkte sind aus Sicht des Verbraucherschutzes sicher. Ihr Verzehr ist unbedenklich und es besteht keine Gefahr für die menschliche Gesundheit!

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite des LAVES.

Biosicherheit

Für Tierhalter ist es besonders wichtig, verstärkt auf die Biosicherheit zu achten, um den Eintrag des Erregers in den eigenen Bestand zu verhindern. Dazu zählt z. B.:

  • Die Betriebe können ihren eigenen Klauentierbestand schützen, indem sie alle betriebsfremden Personen, wie z. B. die Tierärztin, den Besamungstechniker, die Nachbarin oder Besucher, nur in betriebseigener Schutzkleidung den Stall betreten lassen. Der Personenverkehr sollte soweit wie möglich eingeschränkt werden.
  • Der Fahrzeugverkehr von außen auf den Betrieb sollte soweit wie möglich eingeschränkt werden.
  • Tierhalter sollen schon bei dem geringsten Verdacht auf MKS ihren Tierarzt informieren.

(Quelle: ML Niedersachsen)

MKS in Brandenburg

Der aktuelle Ausbruch in Brandenburg wurde durch Viren des Serotyps O verursacht, der vor allem im Nahen Osten und Asien verbreitet ist. Der genaue Eintragsweg in den Tierbestand ist noch unbekannt. Für diese Viren geeignete Impfstoffe sind in der MKS-Antigenbank Deutschland vorhanden. Die MKS-Antigenbank kann nach Aktivierung durch die Bundesländer benötigte Impfstoffe innerhalb weniger Tage herstellen (Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut).

Die LVN empfiehlt den derzeit geltenden Leitfaden „Biosicherheit in Rinderhaltungen“.

Mit Beschluss der EU_KOM 2025/323 vom 11.02.25 beginnt eine schrittweise Aufhebung der Restriktionen rund um den Ausbruchsbetrieb in Brandenburg und Berlin.

Die Regelungen des Durchführungsbeschlusses der EU-KOM 2025/186 sind am 11.02.25 ausgelaufen. Mit Beschluss der EU_KOM 2025/323 vom 11.02.25 beginnt eine schrittweise Aufhebung der Restriktionen rund um den Ausbruchsbetrieb in Brandenburg und Berlin. Die Schutzzone wird in die Überwachungszone integriert und vom 25.02.25 bis zum 11.04.25 gilt eine verkleinerte Überwachungszone.

Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Beschluss der EU-Kommission 2025/323 und einer Presseinformation des Landes Brandenburg vom 11.02.25:

Vorgehensweise in Sperrzonen

  • Mit Wirkung vom 11. Februar wurde die Schutzzone (3-km-Radius rund um die Ausbruchstelle) in eine Überwachungszone umgewandelt. Tiertransporte von Klauentieren aus der nun eingerichteten Überwachungszone hinaus oder in die Überwachungszone hinein waren allerdings immer noch untersagt.
  • Die Aufhebung der Überwachungszone erfolgte am 25.02.2025.
  • Um den internationalen Richtlinien für die Erlangung des Status „MKS-frei“ zu entsprechen, mussten bestimmte behördliche Maßnahmen und Untersuchungen rund um den Ausbruchsbetrieb in verkleinerter Form noch bis zum 11. April fortgeführt werden. Durch die Einrichtung dieser verkleinerten Restriktionszone nach internationaler Norm erlangten alle Gebiete außerhalb dieser Zone, dies gilt für die weiteren 14 Bundesländer aber auch für die restlichen Gebiete in Berlin und Brandenburg, den Status MKS-Frei zurück, so dass der Handel außerhalb dieser verkleinerten Zone keinen Beschränkungen mehr unterliegt. Letztendlich entscheiden weder das Land Brandenburg oder der Bund noch die EU, ob Deutschland den internationalen Status „MKS-frei“ zurückerhält, sondern die internationale Tiergesundheitsorganisation World Organisation For Animal Health (WOHA).

Hier finden Sie die Presseinformation des Landes Brandenburg sowie den Beschluss der EU-Kommission. Weitere Informationen zurvorbeugenden Desinfektion gegen MKS bietet auch die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft e. V. (DVG).

Ab dem 14. April 2025 hat Deutschland für das gesamte Bundesgebiet den Status „MKS-frei ohne Impfung“ wiedererlangt. Die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) gab dem Antrag Deutschlands nun auch für die ehemalige „Containment Zone“ in Teilen Berlins und Brandenburgs statt.

LVN

Ansprechpartner für diesen Bereich

Harry Fritsch
Dipl.-Ing. agr. 
Leitung Qualitäts- & Umweltberatung
0511 / 85653-31
fritsch@milchland.de
Dr. Jan-Hendrik Paduch
Jan-Hendrik Paduch
Dr. agr. Dipl.-Ing. Milchwirtschaftliche Lebensmitteltechnologie  
Geschäftsführung
0511 / 85653-10
paduch@milchland.de

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