Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland

Die Maul- und Klausenseuche ist eine reine Tierseuche und stellt für den Menschen keine gesundheitliche Gefahr dar

14. Januar 2025

Am Freitag, den 10. Januar 2025 wurde von den Behörden gemeldet, dass die Maul- und Klauenseuche (MKS) in einem Bestand mit Wasserbüffeln in Brandenburg, Märkisch-Oderland, amtlich festgestellt wurde.

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) bedroht nun viele Tierbestände, gefährdet sind auch Milchkuhbetriebe. Die Bekämpfungsmaßnahmen im Rahmen eines MKS-Ausbruches dienen ausschließlich der Eindämmung dieser Tierseuche. Die Erkrankung kann alle Klauentiere wie z. B. Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen befallen.

Für den Menschen stellt die Maul- und Klauenseuche keine gesundheitliche Gefahr dar! (s. Stellungnahme vom BfR)

Pasteurisierte Milch aus MKS-Sperrzonen (Schutzzone, Überwachungszone) und die daraus hergestellten Produkte sind aus Sicht des Verbraucherschutzes sicher. Ihr Verzehr ist unbedenklich und es besteht keine Gefahr für die menschliche Gesundheit!

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite des LAVES.

Biosicherheit

Für Tierhalter ist es besonders wichtig, verstärkt auf die Biosicherheit zu achten, um den Eintrag des Erregers in den eigenen Bestand zu verhindern. Dazu zählt z. B.:

  • Die Betriebe können ihren eigenen Klauentierbestand schützen, indem sie alle betriebsfremden Personen, wie z. B. die Tierärztin, den Besamungstechniker, die Nachbarin oder Besucher, nur in betriebseigener Schutzkleidung den Stall betreten lassen. Der Personenverkehr sollte soweit wie möglich eingeschränkt werden.
  • Der Fahrzeugverkehr von außen auf den Betrieb sollte soweit wie möglich eingeschränkt werden.
  • Tierhalter sollen schon bei dem geringsten Verdacht auf MKS ihren Tierarzt informieren.

(Quelle: ML Niedersachsen)

Der aktuelle Ausbruch in Brandenburg wurde durch Viren des Serotyps O verursacht, der vor allem im Nahen Osten und Asien verbreitet ist. Der genaue Eintragsweg in den Tierbestand ist noch unbekannt. Für diese Viren geeignete Impfstoffe sind in der MKS-Antigenbank Deutschland vorhanden. Die MKS-Antigenbank kann nach Aktivierung durch die Bundesländer benötigte Impfstoffe innerhalb weniger Tage herstellen (Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut).

Die LVN empfiehlt den derzeit geltenden Leitfaden „Biosicherheit in Rinderhaltungen“.

Veranstaltungen

Das LAVES, als zuständige Behörde für überregionale Veranstaltungen, sieht gemäß § 4 der ViehVerkV folgende Maßnahmen vor:

  1. Veranstaltungen mit Klauentieren werden unverzüglich bis einschließlich 26.01.2025 untersagt.
  2. Veranstaltungen mit Pferden und Geflügel werden bis einschließlich 26.01.2025 wie folgt beschränkt:
  • Teilnehmende Tiere dürfen nicht aus Beständen stammen, in denen zusätzlich auch Klauentiere gehalten werden
  • Teilnehmende Personen (Reiter und Begleitung/Austeller und Begleitung) dürfen in den letzten 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn keinen Kontakt zu Klauentieren gehabt haben
  • Transportfahrzeuge dürfen in den 48 Stunden vor der Veranstaltung nicht für den Transport von Klauentieren genutzt worden sein und müssen vor Nutzung gereinigt und desinfiziert werden
  • diese Verpflichtungen sind durch die Teilnehmer schriftlich zu erklären und müssen durch den Veranstalter gesammelt und, bis weitere Anweisung erfolgen, verwahrt werden

LVN

Ansprechpartner für diesen Bereich

Harry Fritsch
Dipl.-Ing. agr. 
Leitung Qualitäts- & Umweltberatung
0511 / 85653-31
fritsch@milchland.de
Dr. Jan-Hendrik Paduch
Jan-Hendrik Paduch
Dr. agr. Dipl.-Ing. Milchwirtschaftliche Lebensmitteltechnologie  
Geschäftsführung
0511 / 85653-10
paduch@milchland.de

Das könnte Sie auch interessieren