Biogas: Verwertungsweg für Gärreste mit tierischen Nebenprodukten in Gefahr

31. August 2008

Biogas: Verwertungsweg für Gärreste mit tierischen Nebenprodukten in Gefahr

Der Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Novelle
der Düngemittelverordnung, die jetzt dem Bundesrat zugeleitet worden ist, hat
bei Betreibern von Biogasanlagen, Entsorgungen organischer Abfälle und
Speiserestverwertern die Alarmsirenen aufheulen lassen. Grund hierfür ist die
im Verordnungsentwurf enthaltene neue Kennzeichnungsvorgabe“Keine
Anwendung auf Futterbauflächen oder zur tierischen Erzeugung genutztem
Grünland“für Gärreste mit tierischen Nebenprodukten. In Verbindung mit
den Vorgaben der Düngeverordnung wäre damit den betroffenen Branchen zufolge
die Ausbringung solcher Gärprodukte auf den genannten Agrarflächen explizit
unterbunden. Die Verbände der Biogas- und Entsorgungsbranche betonten, die
Biogasanlagenbetreiber würden durch ein Verbot der Gärresteausbringung vor
unlösbare Probleme gestellt, die auch Insolvenzen nach sich ziehen könnten.
Der Bundesverband der Nahrungsmittel- und Speiseresteverwertung (BNS) warnte vor
dem Aus der gesamten von ihm vertretenen Branche.

Wie die Verbände in ihrem Positionspapier darlegten, sind
derzeit in Deutschland insgesamt rund 3.900 Biogasanlagen in Betrieb. Mehr als
400 dieser Anlagen verarbeiteten neben Energiepflanzen und Wirtschaftsdünger
auch Reststoffe aus der landwirtschaftlichen Produktion sowie der
Lebensmittelherstellung (z.B.der Milchwirtschaft) und der Genuss- und
Futtermittelherstellung. Zusätzlich gehörten bei solchen Anlagen Speisereste
aus der Gastronomie oder aus privaten Haushalten (Biotonne) sowie überlagerte
Lebensmittel aus dem Handel zu den üblichen Inputstoffen. Viele dieser
Materialien enthielten Anteile tierischen Ursprungs und seien somit als“tierische Nebenprodukte“einzustufen. Nahezu 100 % der bundesweit
erzeugten Gärrückstände aus Biogasanlagen – jährlich mehrere Millionen
Tonnen – würden als wertvolle Düngemittel bzw. Wirtschaftsdünger auf
landwirtschaftlich genutzten Flächen eingesetzt, stellten die Verbände fest.

Derzeit sei die Ausbringung von Gärprodukten, die“tierische Nebenprodukte“enthielten, auf Futterbau- und
Grünlandflächen – rund 2 Mio. ha Futterbauflächen und etwa 4,9 Mio. ha
Grünland – legal und gängige Praxis, betonten die Verbände. Ein Wegfall
dieses Anwendungsbereiches hätte einschneidende Folgen nicht nur für die
Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit dieser Anlagen. Alternativ müssten dieBetreiber von Biogasanlagen auf die Annahme der betroffenen tierischen
Nebenprodukte verzichten. Beides hätte zur Folge, dass tierische Nebenprodukte
in erheblichem Maße nicht mehr stofflich verwertet werden könnten und
zahlreichen Biogasanlagen gerade in Grünland- und Futterbauregionen zum
Beispiel in den küstennahen Bereichen und Gebirgsregionen von der Insolvenz
bedroht seien. 

AgE/LVN

Ansprechpartner für diesen Bereich

Claudia Renner
M. A. Literatur- und Medienwissenschaften 
Öffentlichkeitsarbeit
0511 / 85653-48
renner@fokus-milch.de

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