BMU Verordnung Wassergefährdende Stoffe betrifft Milch

08. Januar 2009

BMU plant eine neue Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) müssen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen so gebaut und betrieben werden, dass es zu keiner Verunreinigung oder einer nachteiligen Veränderung der Gewässer kommt.

Es wird in drei Wassergefährdungsklassen (WGK) unterschieden:

WGK 1: schwach wassergefährdend

WGK 2: wassergefährdend

WGK 3: stark wassergefährdend.

Die biogenen Öle, also die auf pflanzlicher und tierischer Grundlage basierenden Öle und Fette, wurden bisher in keine der Klassen eingestuft.

Die neue Bundesverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VUmwS) soll die bisherigen Regelungen des Bundes und die Verordnungen der Länder über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zusammenführen. Das BMU sieht es als Chance, das Recht in diesem Bereich bundeseinheitlich zu gestalten und zu straffen.

Außerdem teilte das BMU mit, dass mit einer Qualifizierung von biogenen Ölen, die in die WGK 1 eingestuft werden sollen, zu rechnen ist. Dies hatte die „Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBbS)“ empfohlen. Hintergrund für die Neueinstufung ist eine Studie vom Fraunhofer-Institut. Laut einer Untersuchung, die mit Paraffinölen durchgeführt würde, können biogene Öle aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften zu einer Beeinträchtigung der Wasserbeschaffenheit führen. Betroffen wären u. a. die Milch und Milchprodukte, die über 3% Fett aufweisen, aber auch Eiscremes, Schokolade sowie Speiseöle und Margarine.

Die Auswirkungen auf die betroffenen Branchen könnten gravierend sein. Alle Anlagen zur Behandlung dieser Stoffe müssten nachgerüstet werden. Die Kosten für technisch notwendige Änderungen der Molkereien, die alle über Rohmilch- und Sahnetanklager verfügen, wären enorm. Der VDM betonte in seiner Stellungnahme, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Störfalls im Verhältnis zu den absehbaren Kosten so gering ist, dass eine Einstufung von Milchfett in WGK 1 völlig unverhältnismäßig wäre.

Die durchgeführte Studie, die für die Begründung der Neueinstufung von Fetten/Ölen herangezogen wurde, wurde mit Paraffinölmischungen durchgeführt. Paraffinöle sind in ihrer Zusammensetzung und ihren Eigenschaften nicht mit Milchfett gleichzusetzen. Milchfett ist im Gegensatz zu anderen Fetten/Ölen biologisch leicht abbaubar und führt daher im Schadensfall nur zu einem temporären Sauerstoffmangel in Gewässern. Zwei Drittel der Molkereien verfügen über eine Abwasservor- bzw. Vollbehandlungsanlage. Alle übrigen sind durch kontrollierte Kanalnetze an die kommunalen Kläranlagen angeschlossen. Ein Austreten von Milchfett/Sahne aus Lagertanks in Gewässernähe wäre nur denkbar, wenn die übliche Anbindung an so genannte Leckagetanks und gleichzeitig die betriebliche Abwasserbehandlungsanlage versagt. Nur etwa 10% der Molkereien haben ihren Standort in Wassernähe

VDM

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