

Bundesgerichtshof erlaubt Bezeichnung“Gen-Milch“
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Umweltorganisation
Greenpeace erlaubt, Milchprodukte von Müller-Milch als“Gen-Milch“zu
bezeichnen. Damit endet ein Rechtsstreit, der in den Jahren 2004 und 2005 mit
einer Vielzahlöffentlicher Aktionen von Greenpeace seinen Anfang genommen
hatte. Damals hatte die Umweltorganisation Produkte der Unternehmensgruppe Theo
Müller (UTM) als“Gen-Milch“bezeichnet. Nachdem Greenpeace zunächst
verboten worden war, diesen Begriff weiter zu verwenden, war dies in einem
weiteren Verfahren wieder erlaubt worden. Ein neuerliches Revisionsverfahren
wurde nun vom BGH zurückgewiesen. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass
der objektive Sinngehalt des Begriffs“Gen-Milch“unter Einbeziehung
des Kontextes zu beurteilen sei, in dem der Beklagte ihn verwendet habe. Die
Bezeichnung bringe als Oberbegriff der von Greenpeace durchgeführten Kampagne
plakativ und schlagwortartig dessen Ablehnung gegen die Herstellung von
Milchprodukten unter Verwendung von Milch zum Ausdruck, die unter anderem von
Kühen stamme, die auch mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert
würden, ohne dass diese Produkte – geltendem Recht entsprechend, das eine
Kennzeichnungspflicht insoweit nicht vorsehe – entsprechend gekennzeichnet
würden. Dabei sei unerheblich, ob sich die betroffene Milch in ihrer
Beschaffenheit von Milch unterscheide, bei deren Herstellungsprozess auf den
Einsatz von Verfahren zur gentechnischen Veränderung verzichtet worden sei,
oder ob genmanipulierte DNS aus Futtermitteln nach wissenschaftlicher Erkenntnis
in die Milch übergehen könne, erläuterte der BGH. Selbst wenn ein Einfluss
der angewandten Verfahren auf die Beschaffenheit von Milch und Milchprodukten
nicht bestehe oder nicht nachweisbar sei, weise der Begriff“Gen-Milch“aus sich heraus keinen unwahren konkreten Tatsachenkern
auf. Es könne nämlich ein – allerdings weit verstandener – Zusammenhang
zwischen dem Einsatz von Verfahren zur gentechnischen Veränderung und dem
Produkt schon darin gesehen werden, dass ein solches Verfahren im
Produktionsprozess zur Anwendung komme. Die daran von Greenpeace geäußerte
Kritik müsse Müller-Milch hinnehmen.
AgE/LVN
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