Bundesrat stimmt Agrarmarktstrukturgesetz und der Milch-Sonder-Agrarmarktstrukturverordnung zu

23. Juni 2016

Bundesrat stimmt Agrarmarktstrukturgesetz und der Milch-Sonder-Agrarmarktstrukturverordnung zu

Folgende Punkte sind in den Rechtstexten enthalten:

  • Die Bundesländer wollen an der Andienungspflicht fest halten.
  • Mengenabsprachen bis 12. Oktober möglich: Milcherzeugerorganisationen, Branchenverbände und genossenschaftliche Molkereien können Absprachen über die Regulation der Milchmenge auf freiwilliger Basis treffen. Die EU hatte dies bereits im April 2016 erlaubt und den Mitgliedstaaten dafür einen Zeitraum von sechs Monaten eingeräumt. Da davon nun schon zwei Monate verstrichen sind, bleiben nur noch rund vier Monate für diese Absprachen übrig. Die Regelung kann jedoch einmal um sechs Monate verlängert werden, worüber im Herbst 2016 erneut befunden werden muss.
  • Die Milch-Sonder-Agrarmarktstrukturverordnung enthält die Regelung, dass eine Mengenabsprache, sobald sie von einer Mehrheit der Milcherzeuger verabredet wird, allgemeinverbindlich für alle eintreten kann, wenn die EU-rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Weitere Forderungen aus der Bundesratssitzung an die Bundesregierung:

  •  Forderung für eine zeitlich befristete Mengenbegrenzung auf EU-Ebene
  • Bindung aller weiteren Hilfsmaßnahmen an eine Mengenanpassung
  • Streichung der Ausnahmeregelungen für Milchgenossenschaften sowie die freie Verhandelbarkeit aller Vertragsbestandteile auf EU-Ebene und Umsetzung in nationales Recht – Auf diesem Wege sollen die genossenschaftlichen Molkereien dazu gebracht werden, Verträge mit den Landwirten einzugehen, die Preis, Menge und Laufzeiten umfassen.

Spätestens bei der Sonderagrarministerkonferenz der Länder in Brüssel am 15. Juli werden die Punkte wieder zwischen Bund und Ländern verhandelt werden. Die verabschiedeten Unterlagen vom 17.06.2016 finden Sie unter: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/946/tagesordnung-946.html.

LVN

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