Bundesrat stimmt Verschärfung des Antibiotika-Einsatzes zu
Gleichzeitig wird die Bundesregierung gebeten, eine Liste der sogenannten Reserveantibiotika der Humanmedizin zu erstellen und deren Einsatz in der Veterinärmedizin einzuschränken bzw. zu verbieten. Eingeführt wird außerdem eine unter bestimmten Voraussetzungen geltende Pflicht zur Erstellung eines sogenannten Antibiogramms (Erregernachweis und Resistenztest). Die Antibiogrammpflicht gilt u.a. auch für die Behandlung von Rindern, die in einer Stallabteilung oder auf der Weide gehalten werden und bei deren Behandlung der antibakterielle Wirkstoff gewechselt wird oder die Behandlung häufiger als einmal in einem bestimmten Alters- oder Produktionsabschnitt stattfindet.
Darüber hinaus sollen Festpreise festgelegt werden, um wirtschaftliche Anreize durch Rabattierungen beim Verkauf großer Mengen an Antibiotika zu beseitigen. Unstrittig ist aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV), dass das diagnostische Vorgehen mittels Antibiogramm vor dem Hintergrund der Resistenzminimierung ausdrücklich zu befürworten ist. Da es aber nach Ansicht der Tierärzteschaft Möglichkeiten gibt, die durchaus sinnvolle Antibiogrammpflicht effizienter zu regeln, hatte sich der DBV für eine Vertagung des Beschlusses ausgesprochen. Die Empfehlungen der Tierärzteschaft hätten zeitnah in den Entwurf eingebracht und die Verordnung anschließend beschlossen werden können. Nun sind unnötig hohe Mehrkosten für Tierärzte und Tierhalter zu befürchten.
DBV/LVN/Feuerriegel
Das könnte dich auch interessieren
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen