Bundesregierung beschließt Tiergesundheitsgesetz
So werde zum Beispiel der Personenkreis erweitert, der eine anzeigepflichtige Tierseuche anzeigen müsse, erklärte das Agrarressort. Das seien neben den Amtsveterinären künftig zum Beispiel auch Tiergesundheitsaufseher, Veterinäringenieure, amtliche Fachassistenten und Bienensachverständige. Zudem werde ein rechtlicher Rahmen geschaffen, neben der Bekämpfung von Tierseuchen auch vorbeugend tätig zu werden, um die Tiergesundheit zu erhalten und zu fördern, zum Beispiel durch eigenbetriebliche Kontrollen oder verpflichtende hygienische Maßnahmen.
Eine weitere neue Rechtsgrundlage ermöglicht laut Ministerium künftig ein Monitoring über den Gesundheitsstatus von Tieren: Durch die Untersuchung repräsentativer Proben könnten Gefahren für die Tiergesundheit frühzeitiger erkannt werden. Außerdem könnten die zuständigen Behörden zukünftig Schutzgebiete einrichten, die überwiegend frei seien von bestimmten Tierseuchen und in die insoweit Tiere nur mit nachgewiesenem entsprechenden Gesundheitsstatus verbracht werden dürften.
Zur Prävention soll in Zukunft das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die globale Tierseuchensituation beobachten und frühzeitig auf eventuelle Gefahren aufmerksam machen. Zudem soll am FLI eine „Ständige Impfkommission Veterinärmedizin“ etabliert werden, die mit Rücksicht auf die Tierseuchensituation in Deutschland Impfempfehlungen erarbeiten soll. Eine in der Humanmedizin vergleichbare Kommission ist laut Ministerium beim Robert-Koch-Institut (RKI) angesiedelt.
Die grundlegende Überarbeitung und Neukonzeption des Gesetzes ist nach Darstellung des Agrarressorts auch wegen der fortschreitenden Harmonisierung des europäischen Tierseuchenbekämpfungsrechts erforderlich. Der Handel mit Tieren, Teilen von Tieren oder Erzeugnissen daraus innerhalb der EU und mit Drittstaaten steige stetig. Da mit den Tieren und den Produkten Tierseuchenerreger verbreitet werden könnten, wachse die Bedeutung einer wirksamen Vorbeugung gegen Tierseuchen gleichermaßen.
AgE/LVN
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