Erfolgreiche Seuchenbekämpfung: Deutschland gewinnt MKS-Freiheitsstatus zurück

Der allergrößte Teil Deutschlands erhält den Status „Maul- und Klauenseuche (MKS)-frei ohne Impfung“ ab dem 12.03.2025

14. März 2025

Die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) hat ab dem 12.03.2025 für den allergrößten Teil Deutschlands den Status „Maul- und Klauenseuche (MKS)-frei ohne Impfung“ wiedereingesetzt. Grundlage war ein Antrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf Einrichtung einer sogenannten „Containment Zone“, dem die WOAH jetzt zugestimmt hat. Ausgenommen von dem Status ist nun lediglich noch das Gebiet der „Containment Zone“, für dieses gelten die Aussetzung des MKS-Freiheitsstatus und die Durchführung bestimmter MKS-Bekämpfungsmaßnahmen mindestens noch bis zum 11. April 2025 fort. 

Dazu erklärt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: „Fast ganz Deutschland ist laut der Weltorganisation für Tiergesundheit wieder MKS-frei, das haben wir nun schwarz auf weiß. Der wiedererlangte Freiheitsstatus schickt ein deutliches Zeichen an unsere Handelspartner. Die offizielle Bestätigung der WOAH ist eine entscheidende Grundlage für unsere Gespräche mit Drittländern und nützt dem Export. Ich bin zuversichtlich, dass sich unsere Handelsbeziehungen bei den betroffenen Produkten unserer Landwirtschaft in aller Welt schnell normalisieren und unsere Betriebe bald wieder in ihre gewohnten Absatzmärkte liefern können. […] Nach wie vor beschränkt sich der MKS-Ausbruch auf einen Betrieb in der ‚Containment Zone‘. Auch dieser Bereich soll schnellstmöglich wieder MKS-freien Status zurückerlangen. Deshalb handeln wir vorausschauend und bereiten den notwendigen Antrag für die WOAH bereits jetzt vor.“

Möglich wurde die Anerkennung der „Containment Zone“ durch die WOAH und damit die schnelle Wiedereinsetzung des WOAH-Freiheitsstatus durch die Erstellung eines umfassenden Dossiers durch das BMEL. Diesem war über zwei Wochen eine umfangreiche Zusammenarbeit vorausgegangen mit den betroffenen Bundesländern Brandenburg und Berlin gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) sowie einem von der EU entsandten Experten. Parallel werden bereits auch für das Gebiet der „Containment Zone“ die Vorbereitungen getroffen für die Beantragung der Wiedererlangung der MKS-Freiheit bei der WOAH zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die offizielle Anerkennung des WOAH-Tiergesundheitsstatus von Mitgliedern ist von großer Bedeutung für den internationalen Handel. Er stellt eine der wichtigsten rechtlichen Verbindungen zwischen der WOAH und der Welthandelsorganisation (WTO) im Rahmen des WTO-Übereinkommens über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Übereinkommen) dar, das 1995 in Kraft trat. Im Jahr 1998 bestätigte das offizielle Abkommen zwischen der WTO und der WOAH das Mandat der WOAH, auf Grundlage des SPS-Übereinkommens seuchen- und schädlingsfreie Gebiete anzuerkennen.

BMEL / LVN

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