

Freigabe von Verpackungsgrößen
Die Freigabe von Verpackungsgrößen in der Europäischen
Union ist bei Bundeswirtschaftsminister Michael Glos auf Zustimmung gestoßen.“Die neue Fertigpackungsrichtlinie ist ein gutes Beispiel dafür, wie unter
deutscher EU-Ratspräsidentschaft Entbürokratisierung und bessere Rechtsetzung
auf europäischer Ebene vorangebracht werden können“, stellte Glos fest.
Gewinner seien Verbraucher und Hersteller gleichermaßen, denn unnötige
Vorschriften würden gestrichen und der Wettbewerb gestärkt. Künftig würden
mehr Verpackungsgrößen zur Auswahl stehen, was den vielfältigen Bedürfnissen
der Kunden entgegenkomme. Der Verbraucherschutz werde auch weiterhin dadurch
gewährleistet, dass in größeren Geschäften eine zusätzliche Auszeichnung
des Preises je Maßeinheit – beispielsweise je Liter oder Kilogramm –
obligatorisch sei. Dadurch sei sichergestellt, dass der Verbraucher die Produkte
vergleichen und eine informierte Kaufentscheidung treffen könne. Am 10. Mai
hatte das Europäische Parlament einer Richtlinie zugestimmt, mit der die
bisherigen Bestimmungen zur Festlegung von Verpackungsgrößen reguliert und
vereinfacht werden. Die neue Richtlinie sieht die Freigabe der Nennfüllmengen
für Erzeugnisse in Fertigverpackungen vor. Die bisherigen, aus den siebziger
Jahren stammenden Vorschriften, enthielten noch Verpackungsgrößen für eine
Vielzahl von Produkten – von Anstrichfarben über Fischstäbchen bis zur
Zahnpasta. Nach der Neuregelung, mit der drei Richtlinien zu einer einzigen
zusammengefasst werden, gibt es verbindlich festgelegte EU-Verpackungsgrößen
nur noch für Wein, Sekt und Spirituosen. Die Richtlinie muss nun innerhalb
eines Jahres in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Milchwirtschaft ist von der Neuerung nur im Bereich
Konsummilch betroffen, da die verbindlichen Packungsgrößen für andere
Milchprodukte bereits im Jahr 2000 abgeschafft wurden.
AgE/LVN
Ansprechpartner für diesen Bereich


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