Gericht untersagt irreführende Werbung für Sojaprodukte

24. November 2006

Gericht untersagt irreführende Werbung für Sojaprodukte

Der niederländische Molkereiverband hat einen Prozess gegen
Alpro soya gewonnen. Das Gericht in Breda wies das Unternehmen an, Werbespots
oder Werbeanzeigen für Sojaprodukte zu unterlassen. Hierin behauptet Alpro,
dass Sojagetränke und Sojadesserts eine Art Milchgetränk seien und das
Sojaprodukte gesünderals Milchprodukte seien, weil letztere Cholesterin
enthalten. Nach Ansicht des Richters handelt es sich hierbei um unerlaubte und
irreführende Werbeaussagen.

In der Urteilsbegründung hieß es, durch den Werbespruch“Ihre Milch mit oder ohne Cholesterin“werde der Anschein erweckt,
Sojamilch sei ein (Milch-)Produkt, das mit echter Milch vergleichbar sei. Die
hiermit erfolgte“Gleichsetzung von Sojamilch und echter Milch“sei
irreführend, so der Richter, Aus diesem Grunde handele es sich bei der Werbung
für Sojagetränke um unerlaubte Werbeaussagen.

Die durch die Werbung suggerierte Aussage, Sojaprodukte seien
gesünder, weil Milch Cholesterin enthalte, sei ebenfalls nicht rechtmäßig. In
dem Urteil heißt es:“Milch enthält nur eine geringe Menge an
Cholesterin, und deswegen kann sie nicht als ungesund erachtet werden, zumal der
Körper des Menschen Cholesterin braucht. Es ist nicht bewiesen, dass Milch aus
anderen Gründen ungesund sein soll“.

Da durch die Werbung von Alpro soya die Vorstellung erweckt
wird, dass Milchprodukte ungesund sind, war dies für den Richter als
Begründung ausreichend, die Fernseh-Werbespots und Werbeanzeigen als nicht
rechtmäßig zu erachten.

Quelle: Presseerklärung des niederländischen
Molkereiverbandes vom 26. Oktober 2006
VDM

Das könnte dich auch interessieren