Grundgesetzänderung

21. Juni 2018

Länder wollen Grundgesetzänderung für Öffnung der Gemeinschaftsaufgabe

Mit dem von Sachsen-Anhalt eingebrachten und von Hessen und Brandenburg mitgetragenen Antrag soll die bisherige Beschränkung der GAK-Förderung auf Maßnahmen mit agrarstrukturellem Bezug aufgehoben werden. Künftig soll auch die ländliche Entwicklung über die Gemeinschaftsaufgabe unterstützt werden können. Mit der Ergänzung von Artikel 91a des Grundgesetzes soll die ländliche Entwicklung ausdrücklich als weiterer Förderbereich genannt werden.
Umgesetzt werden soll die Empfehlung im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Grundgesetzänderung im Hinblick auf die Förderung des sozialen Wohnungsbaus und der Gemeindeverkehrsfinanzierung. Zu dem Regierungsentwurf wird der Bundesrat aller Voraussicht nach in seiner Sitzung am Freitag, 6. Juli, Stellung nehmen.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat sich wiederholt für eine Grundgesetzänderung zur Weiterentwicklung der GAK ausgesprochen. Dem Vernehmen nach steht auch Bundesinnenminister Horst Seehofer hinter dem Vorhaben.

AgE

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