Health-Check

20. November 2008

Health Check – Milch: Ergebnisse und Bewertung

Die Milchquote wird um 5 x 1 % in den Jahren 2009 bis 2013 erhöht. Italien bekommt die volle
Quotenerhöhung (5 %) bereits zum 01.04.2009 zugeteilt. Italien hat sich
verpflichtet, diese zusätzlichen Quoten nur an die bisherigen Überlieferer zu
verteilen.

Bis zur letzten Verhandlungsstunde haben viele
Mitgliedstaaten versucht, eine höhere Quotenanhebung durchzusetzen. Die 5 x 1 %
stellen damit den kleinstmöglichen Nenner dar. Vor dem Hintergrund dieser nicht
vermeidbaren Milchquotenerhöhung wirkt die in den letzten Wochen geführte
Diskussion rein nationaler Quotenkürzungen umso unsinniger.

Auch für die
Superabgabe gibt es für die Milchwirtschaftsjahre 2009/10 und 2010/11 eine neue
Regelung: Kommt es in diesen Jahren auf Basis der Quotenmenge des
Milchwirtschaftsjahres 2008/09 zu Überlieferungen der nationalen Referenzmenge
von bis zu 6 %, wird die normale Superabgabe erhoben. Überlieferungen über die
6 % hinaus werden mit einer Superabgabe in Höhe von 150 % bestraft.

Diese Regelung dürfte wohl nur für Italien von Bedeutung
sein. In Deutschland und vielen anderen Mitgliedstaaten lag die Überlieferung
in den letzten Jahren immer zwischen 0 und 1,5 %.

Des Weiteren wird der Fettkorrekturfaktor von 0,18 auf 0,09
verändert, wenn der tatsächliche Fettgehalt über dem Referenzfettgehalt liegt.
Da die Quotenausschöpfung sowohl von der Liefermenge als auch vom Fettgehalt
der Anlieferungsmilch abhängt, bedeutet die Veränderung der Fettkorrektur für
die meisten Mitgliedstaaten eine direkte Erhöhung der Milchliefermengen. Die
Auswirkungen variieren zwischen den Mitgliedstaaten aufgrund der unterschiedlichen
Fettgehalte und natürlich von Betrieb zu Betrieb. Für Deutschland bedeutet der
Beschluss eine durchschnittliche Mengenanhebung um 1,3 %.

Positiv zu bewerten ist, dass die private Lagerhaltung für
Butter und die Interventionsverfahren für Butter und Magermilchpulver erhalten
bleiben.

Zur Bewertung der
Marktsituation muss die EU-Kommission zwei Marktberichte (2010 und 2012)
vorlegen. Auf dieser Grundlage sollen dann weitere Entscheidungen zum sog.
sanften Quotenausstieg diskutiert werden.

Für die Unterstützung
des Milchbereiches wird es einen Milchfonds geben. Damit konnte eine zentrale
Forderung des Bauernverbandes durchgesetzt werden. Folgende Bereiche können
durch Mittel aus dem Milchfonds gefördert werden:

  • Investitionsbeihilfen für die Milchproduzenten
  • Weideprämie und Unterstützung von extensiven
    Haltungsformen, ökologische Milchproduktion,Dauergrünlandförderung in weniger
    wettbewerbsfähigen Gebieten
  • Unterstützung für Verarbeitung, Vermarktung und
    Innovationen im Molkereisektor

Die
Mitgliedsstaaten dürfen zur Finanzierung der entsprechenden Programme sowohl
die ab 2009 zusätzlich erhobenen Modulationsmittel als auch nicht ausgeschöpfte
Mittel aus der 1. Säule (Direktzahlungen) verwenden.

Der Nachweis von Milchquoten für geförderte Stallneubauten
wird entfallen. Der DBV fordert eine schnelle Umsetzung dieses Beschlusses auch
für bereits beantragte Investitionsvorhaben. Eine Entscheidung hierzu bleibt abzuwarten.

Zu der bestehenden Basismodulation in Höhe von 5 %
kommen hinzu: 2009 plus 2 % (insgesamt dann 7 %), 2010 bis 2012 jeweils
zusätzlich 1 %. Einzelbetriebliche Direktzahlungen über 300.000 Euro werden ab
2009 zusätzlich um 4 % gekürzt. Zwar konnten noch höhere Modulationssätze
verhindert werden, dennoch ist das Ergebnis absolut unbefriedigend.

                                                                                                                                                  DBV

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