Kabinett beschließt Novelle der Düngeverordnung
Die Verordnung sieht eine Reihe von Verschärfungen gegenüber der derzeit geltenden Regelung vor. Diese betreffen insbesondere die Sperrzeiten für die Ausbringung auf Acker- und Grünland, strenge Vorgaben für die Düngung auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden, die Festlegung von Mindestlagerkapazitäten für Gülle und Festmist, ferner Abstandsregelungen sowie erhöhte Anforderungen an die Ausbringungstechnik. In die Obergrenze von 170 kg Gesamtstickstoff je Hektar sollen künftig auch pflanzliche Gärrückstände einbezogen werden.
Für Gebiete mit hoher Nitrat- oder Phosphatbelastung ermöglicht die Verordnung den Ländern zusätzliche Maßnahmen. In diesen Gebieten sollen diese mindestens drei Vorschriften aus einem Katalog von zwölf aufgeführten möglichen weitergehenden Regelungen anwenden müssen. Dazu zählen eine Verkürzung der Einarbeitungszeit für Gülle von ansonsten geltenden vier Stunden auf eine Stunde, eine zusätzliche Ausweitung von Sperrfristen sowie eine Einschränkung oder gar ein Verbot der Phosphatdüngung.
AgE
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