Kartellamt besorgt über zunehmende Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel

04. August 2011

Kartellamt besorgt über zunehmende Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel

Mundt betonte die Notwendigkeit, auch kleinere Zukäufe einer genaueren Prüfung zu unterziehen. Dies betreffe Zusammenschlüsse, in denen nicht einzelne oder wenige Standorte, sondern Filialen durch einen der führenden Anbieter erworben würden. Beispielsweise sei der Erwerb der Getränkehandelskette „Trinkgut“ durch EDEKA nur unter strengen Auflagen freigegeben worden. In anderen Fällen hätten die Untersuchungen des Bundeskartellamtes dazu geführt, dass Fusionsvorhaben zumindest teilweise aufgegeben worden seien. Laut Kartellamt verfügen die fünf führenden Unternehmen, EDEKA, Schwarz-Gruppe, REWE, ALDI und Metro mittlerweile zusammen über einen Marktanteil von mehr als 90 %. Damit habe sich die Marktstellung der Großunternehmen zu Lasten der nachfolgenden Wettbewerber weiter verstärkt. Ursache sei vor allem der fortschreitende Konsolidierungsprozess in der Branche. Insbesondere einige der kleineren regional tätigen und inhabergeführten Handelunternehmen hätten ihr Geschäft ganz oder teilweise an einen der großen Wettbewerber, vor allem EDEKA und REWE, verkauft. Die Folgen dieses Prozesses sieht die Wettbewerbsbehörde in wachsenden Größenvorteilen der Marktführer in der Beschaffung und Logistik sowie einer zunehmenden regionalen und bundesweiten Verdichtung des eigenen Filialnetzes.

Eine bessere Grundlage zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung des Lebensmitteleinzelhandels verspricht sich das Kartellamt von der im Februar dieses Jahres eingeleiteten Sektoruntersuchung. Man erwarte weitere Erkenntnisse über die aktuellen Machtverhältnisse zwischen Handel und herstellender Industrie sowie über deren Auswirkungen insbesondere auf die Beschaffungs-, aber auch auf die Absatzmärkte, heißt es in dem Tätigkeitsbericht. Die Bundesregierung will eigenen Angaben zufolge auf der Grundlage der Ergebnisse der Sektoruntersuchung entscheiden, ob und gegebenenfalls wo gesetzlicher Handlungsbedarf besteht. Eine wichtige Rolle werde dabei die Zukunft der Regelung des Verkaufsverbots unter Einstandpreis spielen. Das Kartellamt beurteilt deren Wirksamkeit unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zurückhaltend. Die Zielsetzung der Regelung, kleine und mittlere Handelsunternehmen vor Verdrängungspreisstrategien größerer Unternehmen zu schützen, sieht die Behörde inzwischen „weitgehend in Frage gestellt“.

AgE

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