Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für selbstfahrende Futtermischwagen entlastet Tierhalter
Die Bundesregierung entlaste mit der Neuregelung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (ZV) landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe. Rinderhalter setzten für die Futterzubereitung und Fütterung inzwischen vermehrt selbstfahrende statt angehängte Futtermischwagen ein, erläuterte Bleser. Die Kraftfahrzeugsteuer für derartige Fahrzeuge liege bei rund 1.700 Euro im Jahr.
„Die bisherige Besteuerung von selbstfahrenden Futtermischwagen war gegenüber den angehängten und daher regelmäßig steuerbefreiten Futtermischwagen eine Benachteiligung“, so der CDU-Politiker. Insbesondere Landwirte, die ihr Tierfutter unmittelbar in der Nähe ihres Betriebsstandortes an entsprechenden Silos zusammenmischten und es im Regelfall nur auf sehr kurzen Strecken auf öffentlichen Straßen und Wegen transportierten, müssten im Falle der Verwendung eines selbstfahrenden Futtermischwagens bisher die vom Gesetzgeber festgelegte volle Kraftfahrzeug-Jahressteuer entrichten.
Der Bundesrat hatte die von der Bundesregierung vorgelegte Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr Anfang Juli beschlossen. Die Steuerbefreiung gilt künftig für selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h.
AgE
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