LVN-Qualitätsexperte gibt Tipps zum Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
So regelt es die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV). Das MHD ist kein „Wegwerfdatum“: Es bedeutet nicht, dass ein Produkt ab diesem Datum gesundheitsschädlich ist. Die meisten Lebensmittel können Verbraucher deshalb auch nach Ablauf des MHD´s essen.
Warum wirft aber eine Vielzahl an Konsumenten seine Lebensmittel weg, sobald das MHD erreicht ist? Der Qualitätsexperte der Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen e.V. (LVN), Harry Fritsch, gibt Tipps zum umweltverträglicheren Umgang mit Lebensmitteln, die ihr MHD erreicht haben.
Wie kann ein Verbraucher die Qualität abgelaufener Lebensmittel überprüfen? „Riechen, sehen, schmecken, sich eben auf seine Sinne verlassen“, sagt Fritsch. „Dabei keine Angst. Erst wenn sich das Lebensmittel beispielsweise verfärbt hat, wenn es seltsam riecht oder atypisch bitter schmeckt, sollte es im Zweifelsfall lieber weggeworfen werden.“
Woran erkennt der Verbraucher, ob Milch, Joghurt oder auch Käse noch konsumfähig sind? „Auf Joghurt oder Quark darf nach dem Öffnen kein Schimmel zu sehen sein, denn diese Produkte zu essen wäre in der Tat ungesund. Schimmel auf der Außenseite von Hartkäse kann großzügig abgeschnitten werden, der Rest des Käsestücks ist noch essbar. Das gilt nicht für Käse in Scheiben, befallene Scheiben sollte man wegwerfen. Milch kann bitter schmecken, wenn sie jenseits des MHD ist oder zwischenzeitlich nur ungenügend gekühlt wurde. Und wenn die Milch erst einmal so weit ist, darf man sie auch entsorgen. Übrigens: geöffnet ist Frischmilch und H-Milch im Kühlschrank rund drei Tage haltbar“, sagt der Qualitätsexperte.
Spiegel Online berichtete am Anfang des Jahres über eine norwegische Molkerei, die auf seinen Verpackungen neuerdings folgenden Hinweis anstelle des MHD´s druckt: „Mindestens haltbar bis, aber nicht schlecht nach“.
Ein Grund, dass in Deutschland viele Produkte nach Erreichen des MHD´s im Müll landen, ist das häufige Verwechseln mit dem Verbrauchsdatum. Diese Kennzeichnung gilt für leicht verderbliche Lebensmittel wie z.B. Hackfleisch, die nach diesem Datum eine unmittelbare Gefahr für den Verbraucher darstellen können.
LVN/Gräflich/Fritsch
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