Milch-Güteverordnung: Bundesrat für Änderung des Umrechnungsfaktors

Milch-Güteverordnung: Bundesrat für Änderung des Umrechnungsfaktors

Nunmehr wird in der Begründung zur Entschließung darauf hingewiesen, dass mit dem Auslaufen der Quoten-regelung diese Argumente entfallen seien.

Die Bundesanstalt für Milchforschung Kiel habe seit den 90er Jahren mit mehreren wissenschaftlichen Untersu-chungen ermittelt, dass in Abhängigkeit von Fettgehalt und anderen Faktoren der Umrechnungsfaktor mindestens 1,03 betragen müsste. Da eine Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten ebenfalls einen Umrechnungsfaktor von 1,03 anwendet, wird eine Änderung auch im Hinblick auf eine europäische Gleichbehandlung als notwendig angesehen.

Es ist damit davon auszugehen, dass die jetzt geforderte Anhebung des Umrechnungsfaktors bei der vom BMEL ins Auge gefassten Änderung der Milch-Güteverordnung zur Diskussion steht. Bereits heute besteht die Möglichkeit, einen anderen Umrechnungsfaktor als 1,02 anzuwenden. Hierzu gilt gemäß § 1 Absatz 4 der Milch-Güteverordnung: „Werden Umrechnungen von Volumen in Gewicht nicht mit dem Faktor 1,020 vorgenommen, ist der vom Abnehmer zugrunde gelegte Umrechnungsfaktor in der Milchgeldabrechnung auszuweisen.“

DRV

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