Wer kennt es nicht: Im Kühlschrank steht ganz hinten ein Joghurt, dessen Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) überschritten ist. Was tun: Essen oder wegwerfen?
Das MHD gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt das verpackte und ungeöffnete Lebensmittel bei richtiger Lagerung „mindestens haltbar“ ist. Für die Festlegung des MHD ist der Hersteller verantwortlich. Anhand von Lagertests, sensorischen Kontrollen und mikrobiologischen Untersuchungen wählt er das MHD so, dass das Lebensmittel mindestens bis zu diesem Datum seine charakteristischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Nährwert und Konsistenz
behält. Der Hersteller garantiert bis zum MHD die optimale Qualität des ungeöffneten Produkts bei ordnungsgemäßer Aufbewahrung.
Das MHD, das seit 1981 in Deutschland für verpackte Lebensmittel vorgeschrieben ist, muss deutlich und gut lesbar auf dem Verpackungsetikett mit der Angabe „mindestens haltbar bis …“ kenntlich gemacht werden. Käse, der unverpackt an der Käsebedientheke verkauft wird – mit Ausnahme von Frischkäse und Käsezubereitungen aus Frischkäse – muss nicht mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum oder einem Verbrauchsdatum gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für unverpackte Lebensmittel, wie unverarbeitetes Obst und Gemüse oder auch Brot und Brötchen.
Auch nach Ablauf des MHD sind viele ungeöffnete Lebensmittel noch genießbar. Das MHD ist kein „Wegwerfdatum“. Vor dem Verzehr sollten Sie überprüfen, ob das Produkt in Ordnung ist, indem Sie es kritisch begutachten, daran riechen oder eine kleine Kostprobe nehmen.
Bei Joghurt, Dickmilch oder Frischkäse kann sich nach längerer Aufbewahrung Flüssigkeit absetzen. Es handelt sich dabei um Molke, die viele Inhaltsstoffe wie Vitamine und Proteine enthält. Deswegen: Nicht abgießen, sondern unterrühren.
Wenn saure Milchprodukte wie Joghurt und Quark verderben, handelt es sich um Schimmel- und Hefebefall, der gut sichtbar ist. Das heißt: Solange Sie bei Joghurt und Quark keine Schimmel oder Hefen auf der Oberfläche erkennen, ist kein Verderb zu erwarten. Diese Lebensmittel können Sie deshalb häufig noch weit nach Ablauf des MHD verzehren. Sind deutliche Veränderungen in Farbe, Konsistenz, Geruch oder Geschmack feststellbar, sollte ein Lebensmittel nicht mehr gegessen oder getrunken werden.
Bei besonders leicht verderblichen Lebensmitteln, wie z. B. Vorzugsmilch oder Hackfleisch wird statt des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum angegeben, das mit den Worten „verbrauchen bis …“ kenntlich gemacht ist. Im Gegensatz zum MHD handelt es sich hierbei tatsächlich um ein „Verfallsdatum“: Verzehren Sie das Lebensmittel nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr! Es könnte gesundheitsschädlich sein.
Bei einigen Lebensmitteln müssen bestimmte Lagerbedingungen eingehalten werden, um die Haltbarkeit zu gewährleisten. So sind beispielsweise nahezu alle Milchprodukte bei einer bestimmten Temperatur aufzubewahren, damit sie nicht verderben. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang den entsprechenden Hinweis auf der Verpackung, der in Verbindung mit dem MHD angegeben wird,
z. B.:
„bei + 2 °C bis + 8 °C mindestens haltbar bis …“
„bei max. + 8 °C mindestens haltbar bis …“
Die optimale Lagertemperatur beträgt bei Trinkmilch und Milchprodukten wie Joghurt oder Sahne 5 °C bis 7 °C. Diese Temperaturen herrschen im mittleren Fach des Kühlschranks. Käse kann im obersten Fach (8 °C) aufbewahrt werden, Butter in der Kühlschranktür (10 °C), wo es etwas wärmer ist.
Landfrauen aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen stehen an den Kochtöpfen, um euch ihre Lieblingsrezepte vorzustellen. Dabei geht es nicht um komplizierte Sterneküche, sondern um alltagserprobte, leckere Gerichte, die der ganzen Familie schmecken.
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