DRV-Kommentar zum Milchpaket der EU-Kommission
Der Milchsektor in Deutschland und anderen wichtigen, Milch produzierenden Mitgliedstaaten ist in hohem Maße durch Molkereigenossenschaften als klassische Form der Erzeugerzusammenschlüsse geprägt. „Die Genossenschaften fördern ihre bäuerlichen Mitglieder und agieren erfolgreich auf den Märkten. Das Rad der Selbstorganisation der Landwirte zur Stärkung ihrer Marktposition muss nicht neu erfunden werden“, betont Nüssel.
Die Idee der Branchenorganisationen oder Interprofessionen wurde vor allem von Frankreich und Spanien in die Diskussion gebracht, weil sie dort Tradition haben. Das Ziel, über Branchenorganisationen Preise anheben zu können, erweist sich angesichts liberalisierter und offener Märkte zunehmend als Illusion. Die EU-Kommission hat hingegen in ihren Vorschlägen sehr klar die Hinweise der hochrangigen Gruppe aufgegriffen, wonach es mit der Tätigkeit solcher Organisationen nicht zu einer Einschränkung des Wettbewerbs und der Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes kommen darf.
Mit Blick auf die Stärkung der Vertragsbeziehungen begrüßt der DRV, dass am Grundsatz der Freiwilligkeit festgehalten und den besonderen Belangen der Genossenschaften Rechnung getragen werden soll. In Deutschland ist die satzungsgemäße Beziehung zwischen Milcherzeugern und Molkereigenossenschaften bzw. eine vertragliche Grundlage der Milchlieferbeziehungen bei nicht genossenschaftlichen Unternehmen bereits die Regel. Mit der beabsichtigten Förderung des Abschlusses schriftlicher Verträge kann hingegen in anderen Mitgliedstaaten, in denen das Vertragswesen bislang eine geringe Bedeutung hat, mehr Verbindlichkeit in der Wertschöpfungskette erzielt werden. „Aber auch mit engeren vertraglichen Bindungen wird der Milchpreis letztlich immer auf dem Markt realisiert“, so Nüssel.
DRV
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