Milchmarktbericht

Milchmarktbericht Januar 2009 mit Einschränkungen veröffentlicht

  1. Die gesetzliche Datengrundlage ist identisch geblieben. Alle veröffentlichten Daten speisen sich aus der Aufbereitung der Zahlen nach der Marktordnungswaren-Melde-VO.
  2. Seit der Erhebung durch die BLE erfolgte teilweise eine neue Zuordnung der bundesländerübergreifenden Molkereien sowie deren Betriebsstätten zu den einzelnen Bundesländern.
  3. Im Bereich Milchauszahlungspreise werden nicht mehr lückenlos die Erfassungskosten der Anlieferungsmilch angegeben. Das bedeutet, dass die anfallenden durchschnittlichen Erfassungskosten nicht ermittelt werden können. Damit kann der Milchauszahlungspreis frei Molkerei nicht mehr errechnet werden.
  4. Im Bereich Milchauszahlungspreise und Milchinhaltsstoffe werden nicht mehr alle Nachkommastellen durch die BLE angegeben. Durch das Fehlen dieser Ziffern kann es zu Ungenauigkeiten bei der Berechnung der durchschnittlichen Fettgehalte, Eiweißgehalte und Milchauszahlungspreise im Bereich der zweiten Nachkommastelle kommen. Dennoch wird die Landesvereinigung auch weiterhin in allen drei genannten Bereichen immer Daten mit zwei Nachkommastellen veröffentlichen.

Was bedeutet das für Niedersachsen und den Milchmarktbericht der Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen e.V.?

  • Im Milchmarktbericht der LVN wurden stets die Milchanlieferungen an niedersächsische Molkereien und Milchliefergemeinschaften berücksichtigt, die auch in niedersächsischen Betriebsstätten verarbeitet werden. Diese Mengenzuordnung wurde nun von der BLE übernommen. Das bedeutet, dass der Milchmarktbericht kontinuierlich weitergeführt werden kann.
  • Alle Daten, insbesondere Milchanlieferungsmengen, welche bisher durch die ZMP und das BMELV veröffentlicht wurden, haben durch die Neuzuordnung eine geänderte Datengrundlage. In der Vergangenheit erfolgte die Zuordnung der Bundesländer nach dem Sitz des Unternehmens (heute: wie im vorigen Absatz beschrieben). Dagegen wurden und werden Produktionsmengen (z. B. Butter, Käse, Pulver etc.) jenem Bundesland zugeordnet, in welchem die Betriebsstätte liegt.
  • Im Bereich Produktionsmengen ergeben sich aus niedersächsischer Sicht keine Änderungen. Das bedeutet, dass auch hier die Marktbeobachtungen der LVN z. B. im Rahmen der Quartals- und Jahresstatistiken mit einer unveränderten Datengrundlage veröffentlicht werden, sobald die Grundlagen seitens der BLE vorliegen.

Die angesprochenen Änderungen beim Milchmarktbericht werden jeweils gekennzeichnet und entsprechend erläutert.

LVN/Wassermann

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