Neue EU-VO über Rüchstandshöchstmengen von Tierarzneimitteln

09. Juli 2009

Neue EU-Verordnung über Rückstandshöchstmengen von Tierarzneimitteln

Inhaltliche Schwerpunkte der neuen Verordnung sind

  • die Neuordnung von Verfahrensregelungen, mit denen Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Lebensmitteln festgelegt werden,
  • die Schaffung eines Verfahrens für die Festlegung von Referenzwerten zur Beurteilung von bestimmten pharmakologisch wirksamen Stoffen in Lebensmitteln,
  • an Tierärzte gerichtete EU-einheitliche Anwendungsverbote für ausdrücklich in der EU verbotene oder nicht geprüfte Stoffe und
  • ein Verbot der Vermarktung von Lebensmitteln tierischer Herkunft, bei denen Rückstandshöchstmengen oder Referenzwerte überschritten sind.

Mit diesen Maßnahmen soll der Verbraucherschutz insgesamt verbessert werden. Die bisherige „Tierarzneimittelverordnung“ (EWG) Nr. 2377/90 wird aufgehoben. Die Anhänge I bis IV der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 gelten jedoch noch solange, bis diese Regelungen von einer eigenständigen Kommissionsverordnung übernommen werden. Diese soll gem. Art. 27 der vorliegenden Verordnung bis zum 04. September 2009 erlassen werden. Ebenso gilt Anhang V der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 noch bis zum Inkrafttreten der in Art. 13 (1) genannten Maßnahmen. Die Verordnung (EG) Nr. 470/2009 trat am 06. Juli 2009 in Kraft.

DRV/LVN

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