Unter der bewährten Leitung des Ausschussvorsitzenden Dr. Klaus Hein und unter Beteiligung zahlreicher Fachleute der Mitgliedsverbände sowie Gäste tagte der Qualitätsausschuss der Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen e.V. (LVN) am 25. September 2024 in Jeddingen.
Zum Rohmilch-Monitoring wurde beim Qualitätsausschuss die zwischenzeitlichen Änderungen, die von einem Expertenkreis vorgeschlagen und bereits im laufenden Untersuchungsdurchgang im zweiten Halbjahr 2024 umgesetzt werden, vorgestellt und beraten. Auffälligkeiten, die über das Monitoring ermittelt werden, gibt es weiterhin bei Aflatoxin. Allerdings waren in den letzten zwölf Monaten weniger die Belastungen, die durch Zukauffuttermittel auf die Betriebe kamen, ein Problem, sondern eigenes, feucht geerntetes Getreide, das nach der Ernte nur unzureichend konserviert wurde. Die LVN stellt auf ihrer Website umfangreiches Material zum Thema Aflatoxin zur Verfügung. Bezüglich der sicheren Einlagerung und anschließenden Nutzung zu Futterzwecken von feucht geerntetem Getreide ist die Information aus 2006 „Merkblatt für Milcherzeuger-Aflatoxin bei Getreide“ nach wie vor aktuell. Wichtig ist insbesondere die Temperaturkontrolle nach der Einlagerung. Dies sollte auch bei der Verwendung von Körnermais, der selbst getrocknet wird, erfolgen.
Vergaberechtliche Gründe haben bei der Maßnahme „Untersuchung von Phagen zur Nutzung in der Mastitistherapie“ vorerst zu einer Unterbrechung der weiteren Zusammenarbeit mit der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover geführt. Es besteht aber weiter Interesse an einer Fortführung der erfolgreich begonnen Forschungsarbeiten.
Auf jeden Fall fortgeführt werden, auch über das Jahr 2024 hinaus, die Workshops für Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger sowie Herdenmanagerinnen und Herdenmanager Verbesserung der Eutergesundheit. Im Vordergrund steht hierbei die Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes (Nutzung von Schnelltests bei der Mastitistherapie, selektives Trockenstellen) bei gleichzeitiger Sicherstellung eines hohen Eutergesundheitsniveaus. Die Beratungen finden in Workshops statt, deren Teilnehmerzahl begrenzt ist, um einen intensiven Austausch der Teilnehmenden untereinander zu ermöglichen.
Die LVN stellte den Entwurf des Leitfadens “Gute Melkarbeit“ vor. Er ist konzipiert für Fremdpersonal auf Milchviehbetrieben, stützt sich auf eine bildreiche Darstellung der einzelnen Arbeitsschritte und bietet somit einen guten Zugang für alle Interessierten. Die Erläuterungen sind kurz und prägnant und werden in mehrere Sprachen übersetzt. Der Leitfaden wird online zur Verfügung gestellt werden.
Die LVN betreut die Homepage der Kälberinitiative Niedersachsen (KiNi) und wird dies auch in 2025 übernehmen. Allerdings ist die Finanzierung der Kälberinitiative durch das ML ab 2025 zurzeit noch nicht gesichert; das ML arbeitet an einer Lösung.
Der QM-Milch e.V. hat zum 1. Oktober 2024 den Standard 2020.3 eingeführt. Mit ihm werden Änderungen umgesetzt, die sich aus der neuen Futtermittelvereinbarung und der Einführung des staatlichen Antibiotikamonitorings für Milchviehbetriebe ergeben. Im Bereich Futtermittel müssen Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger gewährleisten, dass die sie beliefernden Futtermittelunternehmen wissen, dass es sich bei dem Kunden um einer Milcherzeugerbetrieb handelt. Dies geschieht zur Absicherung der Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger, da bei Aflatoxin niedrigere Aktions- und Grenzwerte zum Tragen kommen. Außerdem müssen die Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger den Futtermittelunternehmen mit der Bestellung ihr Einverständnis geben, dass ihre VVVO-Nr. im Ereignisfall (Grenzwertüberschreitungen bei Futtermitteln) an den QM-Milch e.V. weitergegeben wird. Im Rahmen der QM-Milch Audits wird die Einhaltung dieser Vorgaben eingesehen.
Weitere Themen waren das Forschungsprojekt KRITIS-ENV des ML, das zu einer verbesserten Kommunikation zwischen den Behörden und den Lebensmittelunternehmen im Krisenfall führen soll. Die LVN ist hier assoziierter Partner für die Milchwirtschaft.
Eine Zusammenarbeit als Krisenanlaufstelle zeichnet sich mit einem Tochterunternehmen des Genoverbandes hinsichtlich der Unterstützung von Milcherzeugern ab, die sich unberechtigten Vorwürfen wegen angeblicher Tierschutzvergehen ausgesetzt sehen.
Zur rechtlichen Bewertung der Verwendung von Güllefeststoffen als Einstreu wird in einigen Monaten ein Erlass des ML erwartet.
Frau Dr. Eisenberg von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse ging auf die Situation bei ParaTb und der Blauzungenkrankheit ein. Der Anteil der Betriebe mit einer PartaTb-Prävalenz über zehn Prozent konnte deutlich gesenkt werden. Unter den Teilnehmern des niedersächsischen MAP-Verminderungsprogrammes in Verbindung mit der niedersächsischen ParaTb-Verordnung konnte die Prävalenz insgesamt deutlich reduziert werden. Die Tierseuchenkasse schlägt die Einrichtung eines Systems zur Risikobewertung von Betrieben beim Tierzukauf ein, was von den Teilnehmern des Qualitätsausschusses begrüßt wurde. Intensiv beraten wurden die Ausführungen von Frau Dr. Eisenberg zur Blauzungenkrankheit. Die Tierseuchenkasse empfiehlt dringend die Impfung der Bestände. Dabei sollte ruhig in betroffene Herden reingeimpft werden. Nur bereits erkrankte Tiere sollen ausgespart werden. Eine Impfung sollte auch nach überstandener Krankheit erfolgen, da auch in diesen Fällen eine fehlende Herdenimmunität vorliegt, weil im Bestand nicht jedes Tier vom Virus der Blauzungenkrankheit infiziert wird. Daten aus den Niederlanden belegen, dass in Rinderbetrieben nach einer Infektion im Schnitt nur ein Viertel der Tiere durch Antikörper geschützt ist.
Aufgrund der zeitintensiven Beratungen wurde von allen Teilnehmenden am Qualitätsausschuss beschlossen, die Tagesordnungspunkte “Klimaplattform Milch“ sowie “Vorstellung des Projektes ReMiRefDairy“ in einer zusätzlichen Online-Sitzung zu bearbeiten.
LVN/Fritsch
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