Rukwied kritisiert „Fairpachtungs“-Pläne des Bundesumweltministeriums
Nach Ansicht des DBV-Präsidenten muss der geltende Rechtsrahmen auch weiterhin die Grundlage von Pachtverträgen sein. Diese seien „nicht als zweites Ordnungsrecht geeignet“. Der Vorstoß aus dem Umweltministerium stelle einen erneuten Ausdruck von Geringschätzung der ökologischen Leistungen der deutschen Landwirte dar, so Rukwied mit Blick auf freiwillige Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz.
Am Montag hatten das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) das Projekt „Fairpachten“ vorgestellt, mit dem Grundbesitzer durch ein vielfältiges Beratungs- und Informationsangebot für eine naturverträgliche Verpachtung ihrer Flächen gewonnen werden sollen. Dazu gehört unter anderem ein „Vertragsbaukasten“ mit verschiedenen Modulen und Musterverträgen, mit denen eine naturverträgliche Bewirtschaftung festgeschrieben wird.
AgE
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