Schulen und KiTas können kostenlose Trinkmilch bestellen

Ab 16. April bewerben und Trinkmilch liefern lassen

07. April 2020

Im Schuljahr 2020/21 kommen KiTas und Schulen in Niedersachsen und Bremen erneut in den Genuss von kostenloser Trinkmilch. Bewerbungen sind online vom 16. April bis 5. Mai 2020 möglich.

Mädchen mit Trinkmilch für Schulen und KiTas
Kostenlose Trinkmilch für Kinder: Noch bis zum 5. Mai können sich Schulen und KiTas bewerben
(Foto: AdobeStock©spass)

Das Internetportal des Landes Niedersachsen, www.schulprogramm.niedersachsen.de, informiert über das EU-Schulprogramm mit den Programmkomponenten „Trinkmilch“ und „Schulobst und -gemüse“. Bewerbungen für niedersächsische und bremische Bildungseinrichtungen wie Schulen und KiTas können im Zeitraum vom 16. April (10 Uhr) bis 5. Mai 2020 erfolgen.

Wie können sich Schulen und KiTas bewerben?

  • Schulen und KiTas können sich einmal im Jahr – April/Mai – online auf www.schulprogramm.niedersachsen.de um kostenlose Schulmilch bewerben. Träger des Portals ist das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
  • Die teilnehmenden Bildungseinrichtungen werden auf der Internetplattform veröffentlicht und wählen einen Lieferanten aus der Liste der zugelassenen Schulmilchlieferanten, die ebenfalls auf dem Internet-Portal einzusehen ist.

Welche Produkte werden in welcher Menge gefördert?

  • Jedes Schulkind/Kitakind erhält kostenlos eine Portion von 200-250 ml Trinkmilch an einem Verzehrtag pro voller Schul-/Betreuungswoche.
  • Dabei kann die Einrichtung zwischen konventioneller und biologischer Erzeugung sowie zwischen Trinkmilch verschiedener Haltbarkeit, Fettstufen und laktosefreier Milch wählen. Zudem sollen Erzeugnisse aus regionaler Erzeugung und mit saisonalem Bezug nach Möglichkeit für die Schülerinnen und Schüler besonders berücksichtigt werden.

Was sind pädagogische Begleitmaßnahmen?

Im Rahmen des EU-Schulprogramms sind die Bildungseinrichtungen verpflichtet, pädagogische Begleitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche durchzuführen. Die Auswahl der Maßnahmen finden Sie im Online-Portal des Landes. Zu den empfohlenen Begleitmaßnahmen zählen die auf dieser Internetseite angebotenen Materialien Gemeinsam schmausen in den Pausen (für Grund- und Förderschulen) sowie Minimilchbücher für Kindertageseinrichtungen.

Selbstverständlich können sich Schulen und Kindergärten auch außerhalb des EU-Schulprogramms mit Milch und Milchmischprodukten wie gewohnt beliefern lassen.

Weiterführende Informationen für Beschäftigte an den Schulen und KiTas finden Sie auf der offiziellen Website.

LVN

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