Im Schuljahr 2020/21 kommen KiTas und Schulen in Niedersachsen und Bremen erneut in den Genuss von kostenloser Trinkmilch. Bewerbungen sind online vom 16. April bis 5. Mai 2020 möglich.
Das Internetportal des Landes Niedersachsen, www.schulprogramm.niedersachsen.de, informiert über das EU-Schulprogramm mit den Programmkomponenten „Trinkmilch“ und „Schulobst und -gemüse“. Bewerbungen für niedersächsische und bremische Bildungseinrichtungen wie Schulen und KiTas können im Zeitraum vom 16. April (10 Uhr) bis 5. Mai 2020 erfolgen.
Wie können sich Schulen und KiTas bewerben?
Welche Produkte werden in welcher Menge gefördert?
Was sind pädagogische Begleitmaßnahmen?
Im Rahmen des EU-Schulprogramms sind die Bildungseinrichtungen verpflichtet, pädagogische Begleitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche durchzuführen. Die Auswahl der Maßnahmen finden Sie im Online-Portal des Landes. Zu den empfohlenen Begleitmaßnahmen zählen die auf dieser Internetseite angebotenen Materialien Gemeinsam schmausen in den Pausen (für Grund- und Förderschulen) sowie Minimilchbücher für Kindertageseinrichtungen.
Selbstverständlich können sich Schulen und Kindergärten auch außerhalb des EU-Schulprogramms mit Milch und Milchmischprodukten wie gewohnt beliefern lassen.
Weiterführende Informationen für Beschäftigte an den Schulen und KiTas finden Sie auf der offiziellen Website.
LVN
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