„Sojamilch“ bleibt verboten
Dabei geht es u.a. um den sogenannten negativen Bezeichnungsschutz für Milch und Milcherzeugnisse. Begriffe wie „Sojamilch“ oder „Tofubutter“ bleiben verboten und der Strafrahmen wurde neu begründet.
„Wir sind der Bundesregierung, dem Bundesrat und Bundestag dankbar für die Klarstellung“, so Dr. Jörg Rieke, Geschäftsführer des Milchindustrie-Verbandes in Berlin. Der Bezeichnungsschutz für Milch und Milcherzeugnisse ist wichtig für Verbraucher, Verarbeiter und nicht zuletzt für die deutschen Milcherzeuger, so der Verband. Der Strafrahmen beträgt bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe.
MIV
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