Tierarzneimittel keine Gefahr für das Grundwasser
Dennoch empfahl UBA-Vizepräsident Thomas Holzmann, dass aus Vorsorgegründen der Grenzwert für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe von 0,1 µg pro Liter im Grundwasser auch auf Tierarzneimittel übertragen werde. Bei Überschreitungen hätten die Länder so eine Rechtsgrundlage für adäquate Maßnahmen, um das Grundwasser zu schützen. Im Einzelfall denkbar sei etwa, mit der Gülleausbringung zu warten, ganz auf sie zu verzichten oder mit antibiotikafreiem Mineraldünger zu düngen, so Holzmann.
Für die Studie wurden laut Umweltbundesamt in den Jahren 2012 und 2013 an 48 Messstellen in vier Bundesländern jeweils mindestens zweimal Grundwasserproben auf 23 Wirkstoffe untersucht. Bei 39 Messstellen seien keinerlei Wirkstoffe entdeckt worden; bei sieben Messstellen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen habe man allerdings Sulfonamide gefunden. Die Werte waren dem UBA zufolge mit maximal 11 ng/l allerdings sehr gering, denn der Grenzwert für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe im Grundwasser liege mit 0,1 µg/l oder 100 ng/l zehn Mal höher. Lediglich bei zwei Messstellen sei der Wirkstoff Sulfamethoxazol in Konzentrationen von mehr als 100 ng/l gefunden worden; dieser habe also über dem Grenzwert für Pflanzenschutzmittel oder Biozide im Grundwasser gelegen.
Holzmann wies darauf hin, dass das UBA in der Studie bewusst ein „Worst-case-Szenario“ angenommen und Messstellen ausgewählt habe, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Grundwasserkontamination durch Antibiotika besonders hoch sei. „Beruhigend ist, dass wir nur selten fündig wurden und die Belastung keineswegs flächendeckend stattfindet“, so der UBA-Vizepräsident. Allerdings sei ein Eintrag möglich und könne dann auch deutlich ausgeprägt sein. Daher müsse die Situation genau beobachtet werden. Denkbar wäre, über das bestehende Bund-Länder-Messnetz zumindest unter gefährdeten Böden regelmäßig Proben zu nehmen und zu analysieren, sagte Holzmann. Die Länder könnten dann im Einzelfall einschreiten.
AgE
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