Tierseuchen nicht mitreisen lassen
Für Nicht-EU-Länder gelten ohnehin hohe Auflagen. Trotzdem können immer wieder Produkte am Zoll vorbei gelangen und so Tiere im Heimatland gefährden, sagt Dr. Ursula Gerdes, Geschäftsführerin der Niedersächsischen Tierseuchenkasse. Besonders groß ist die Gefahr der Einschleppung von Maul- und Klauenseuche, Vogelgrippe sowie der Europäischen und der Afrikanischen Schweinepest. Diese Seuchen wurden in Deutschland mit großem Aufwand und mit Erfolg bekämpft. Dazu sind alle Landwirte zu einer Meldepflicht an die Tierseuchenkasse verpflichtet, jedes Tier wird penibel gekennzeichnet. Das Risiko für eine Einschleppung geht in erster Linie von Nicht-EU-Ländern aus. Das Gefahrenpotenzial ist allerdings in Ländern wie den USA, Kanada oder Australien deutlich geringer als zum Beispiel in Asien, Afrika, Südamerika und Osteuropa. Die Afrikanische Schweinepest breitet sich derzeit nach Westen hin aus und ist bereits an der Grenze zu Polen angekommen, sagt Gerdes. Auch innerhalb der EU können Gebiete von bestimmten Seuchen betroffen sein: Sardinien oder Bulgarien haben beispielsweise noch immer Probleme mit der Schweinepest. Trotz der EU-Zugehörigkeit gelten auch in akut betroffenen Gebieten Einschränkungen. Durch genetische Untersuchungen der Erreger lässt sich der Weg einer Tierseuche erstaunlich genau nachvollziehen, oft sogar bis zur Person, die diesen eingeschleppt hat. Solche „blinden Passagiere“ verursachen nicht nur wirtschaftliche Verluste, zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung müssen oft ganze Tierbestände getötet werden. Während es recht einfach ist, tierische Produkte in ihren Herkunftsländern zu belassen, können Viren auch an Kleidungsstücken und Schuhen haften. Sogar in den Atemwegen von Menschen können Erreger transportiert werden, ohne dem Menschen gefährlich zu werden, berichtet Dr. Gerdes.
Eine ganz besondere Bedrohung geht von der Maul- und Klauenseuche (MKS) aus, deren Einschleppung nach Deutschland verheerende Folgen für die hiesige Landwirtschaft hätte. Die MKS-Viren befallen nicht nur Rinder, sondern auch Schweine, Schafe, Ziegen und andere Klauentiere. Der Erreger ist extrem leicht übertragbar und hochinfektiös.
Der Landesbauernverband appelliert daher an Urlaubsreisende, neben der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, drei Dinge besonders zu beachten: Produkte tierischen Ursprungs, zum Beispiel Käse, Schinken, aber auch Felle oder Jagdtrophäen sollten nicht mit nach Hause gebracht werden. Dies gilt natürlich für lebende Tiere gleichermaßen. Urlaubskleidung sollte gewaschen und landwirtschaftliche Stallungen frühestens drei Tage nach der Rückkehr aus einem fernen oder potenziell gefährdeten Urlaubsland betreten werden.
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