Überarbeitung der EU Qualitätspolitik für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Überarbeitung der EU Qualitätspolitik für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Nach dreijährigen Konsultationen interessierter Kreise wurde das Qualitätspaket als erster Schritt bei der Überarbeitung der Qualitätspolitik für landwirtschaftliche Produkte von der Europäischen Kommission angenommen. Es soll hochwertige Lebensmittel und den Landwirten faire Preise für ihre Erzeugnisse garantieren.

Durch das Gütesiegelsystem werden die Markennamen europäischer traditioneller landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel geschützt und bekannt gemacht. Ist ein Markenname unter einem der drei Gütezeichen eingetragen, darf dieser geschützte Name von anderen Erzeugern nicht mehr zur irreführenden Bezeichnung ihrer Produkte benutzt werden. Mit dem Qualitätspaket soll nun ein umfassender Rahmen für Zertifizierungssysteme, Angaben über wertsteigernde Eigenschaften von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und für Vermarktungsnormen geschaffen werden. Bisher gab es dazu in der EU verschiedene Einzelvorschriften. Unter anderem ist in dem Paket der Vorschlag für eine neue „Verordnung über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse“ enthalten. Diese soll den Ausbau der besonders wichtigen Regelung für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben (g.U. und g.g.A.), die Überarbeitung der Regelung für garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) und die Festlegung eines neuen Rahmens für die Weiterentwicklung der fakultativen Qualitätsangaben, so wie Fütterungs-und Erzeugungsmethoden umfassen.

Die drei Gütezeichen sind wie folgt definiert:
Geschützte Ursprungsbezeichnung: Hierunter fallen landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, deren Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt.
Geschützte geografische Angabe: Hierunter fallen landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die einen engen Bezug zu einem geografischen Gebiet haben. Mindestens eine der Produktionsstufen, also Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung, erfolgt in besagtem Gebiet.
Garantiert traditionelle Spezialität: Hier steht die traditionelle Zusammensetzung des Lebensmittels oder ein traditionelles Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren im Vordergrund.

Ebenfalls sollen neue Leitlinien für eine gute Praxis im Zusammenhang mit freiwilligen Zertifizierungssystemen sowie für die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Zutaten mit geschützten Ursprungsbezeichnungen oder geschützten geografischen Angaben enthalten, erstellt werden. Momentan sind 1000 Bezeichnungen traditioneller landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel durch das EU-Gütesiegel geschützt. Als tausendste Bezeichnung wurde im Februar ein Schafskäse mit Safrangeschmack „Piacentinu Ennese“ in das Gütesiegelsystem der EU aufgenommen. 505 Lebensmittel sind bis heute unter dem Gütesiegel „g.U.“, 465 unter „g.g.A.“ und 30 unter „g.t.S.“ eingetragen. Um ein Lebensmittel eintragen zu lassen, muss  zunächst ein Antrag gestellt werden. Dieser wird zunächst von der EU geprüft und andere Erzeuger haben die Möglichkeit Einspruch zu erheben.

Alle als g.U., g.g.A. oder g.t.S. eingetragenen Produktbezeichnungen sowie alle Bezeichnungen, für die eine Eintragung beantragt wurde, finden sich in der DOOR-Datenbank.
DOOR-Datenbank: https://ec.europa.eu/agriculture/quality/door/list.html

Quelle: https://ec.europa.eu/agriculture/quality/policy/quality-package-2010/index_de.htm

VDM

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