Bundesrat lehnt Anhebung des Umrechnungsfaktors und Einschränkung der Saldierung ab
Zustimmung fand hingegen die
vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgeschlagenen lineare Erhöhung der
einzelbetrieblichen Quote um 2 %, mit der die von der Europäischen Union für
das kommende Milchwirtschaftsjahr beschlossene Quotenerhöhung umgesetzt werden
soll. In einer Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass einseitige
Mengeneinschränkungen ausschließlich in Deutschland keine nachhaltigen
Erzeugerpreissteigerungen erwarten ließen und im EU-Binnenmarkt sowie dem sich
öffnenden Weltmarkt verpuffen würden. Sie würden seiner Ansicht nach
stattdessen dazu führen, dass Einkommensmöglichkeiten und Marktanteile der
deutschen Milcherzeuger und Molkereien vor allem an innergemeinschaftliche Mitbewerber
verloren gingen. Gleichzeitig würden die Quotenkosten für die aktiven
Milcherzeuger steigen und den erforderlichen Strukturwandel erschweren. Der
Bundesrat bekräftigte zugleich seine Forderung an die EU-Kommission nach einem
Gesamtkonzept mit Begleitmaßnahmen zur Flankierung des Milchquotenausstiegs.
Mit Enttäuschung reagierte Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner auf
die Entscheidung der Länderkammer. Ministerpräsident Horst Seehofer hatte im
Vorfeld der Sitzung vergeblich versucht, eine Mehrheit für eine andere Position
bekommen. Auch Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hatte in einem Schreiben
an die Agrarminister der Länder die bayerische Linie vertreten. Der Deutsche
Bauernverband (DBV) begrüßte das Votum des Bundesrates als Beitrag zur Klarheit
in der Milchpolitik. Jetzt müsse es darum gehen, in Brüssel eine weitere
Quotenanhebung zu verhindern.
Mit deutlicher Mehrheit
lehnte die Länderkammer die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Siebte
Verordnung zur Änderung der Milch-Güteverordnung ab. Die darin vorgesehene
Erhöhung des Umrechnungsfaktors für Milch von Volumen in Kilogramm von 1,02 auf
1,03 verringere auf der Ebene der Milcherzeuger die für die Erfüllung der
Milchquote notwendige Milchmenge um rund 1 %, heißt es in der Begründung. Weil
die EU zum Ausgleich eine Anhebung der nationalen Milchquote ablehne, würde
eine Anhebung des Umrechnungsfaktors der Ländermehrheit zufolge die
Wettbewerbsstellung der deutschen Milcherzeuger verschlechtern. Demgegenüber
stimmte der Ausschuss für die Erste Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung,
die eine lineare Verteilung der zweitprozentigen Quotenanhebung auf alle
Milcherzeuger vorsieht, mit kleinen Änderungen hinsichtlich der vorgesehenen
Fristen zu. Sol soll aufgrund der Verzögerungen bei der Beratung nunmehr die
Milchmenge, die einem Erzeuger am 1. Dezember 2008 zur Verfügung steht, um 2 %
erhöht werden. Auf diese Weise sollen noch die Ergebnisse des Börsentermins
Anfang November berücksichtigt werden.
AgE
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