Bauernverband und Geflügelzüchter begrüßen Urteil zu Stalleinbrüchen
DBV-Präsident Joachim Rukwied begrüßte am 20. September, dass Stalleinbrüche weiterhin als Hausfriedensbruch strafbar bleiben. „Einbruch bleibt Einbruch. Wir freuen uns über diese eindeutige Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart“, so Rukwied.
Geltendes Recht zum Schutz der Bauernfamilien hat nach Ansicht des DBV-Präsidenten wieder eine Stärkung erfahren. „Wir sind dankbar, dass denjenigen, die zur Beschaffung von Videoaufnahmen nachts in Ställe eindringen und strafbaren Hausfriedensbruch begehen, die Grenzen in einem Rechtsstaat deutlich aufgezeigt wurden“, erklärte Rukwied.
Bereits gestern hatte sich der Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), Friedrich-Otto Ripke, positiv über das Urteil geäußert: „Wir freuen uns sehr über diese klare Entscheidung, die eindeutig festhält: Tierrechtler dürfen sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen“.
Das Urteil hat dem ZDG-Präsidenten zufolge eine wichtige Signalwirkung und stärkt die Position aller tierhaltenden Betriebe in Deutschland. Es sei nunmehr höchstrichterlich festgehalten, dass Tierschutz eine Aufgabe sei, die von Tierhaltern, dem Gesetzgeber und Veterinärämtern wahrgenommen werde und eben nicht von selbst ernannten Tierrechtlern. „Für eine Rechtfertigung von Straftaten politisch anders denkender Einzeltäter ist in unserem demokratischen Rechtsstaat kein Raum“, unterstrich Ripke.
Die in einem Tierrechtsverein in Tübingen aktiven Täter hatten sich im Jahr 2015 laut ZDG zusammengetan, um in mehrere Ställe mit Putenhaltung bei Schwäbisch Hall einzudringen und Videoaufnahmen für eine Kampagne und zur Weitergabe an Journalisten zu beschaffen. Bereits auf dem ersten Hof kam es zu einem Handgemenge mit dem Landwirt, der anschließend durch Reizgas verletzt wurde. Sowohl das Amtsgericht Schwäbisch Hall als auch die Berufungsinstanz am Landgericht Heilbronn verurteilten die Täter wegen Hausfriedensbruch, was nun höchstrichterlich bestätigt wurde.
AgE
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