Vergeltungszölle

21. Juni 2018

EU-Vergeltungszölle auf US-Agrarprodukte ab Freitag

Die Maßnahmen erfolgen als Gegenreaktion auf die von Washington gegen die EU auferlegten Strafzölle auf Stahl und Aluminium und stehen deshalb nach Angaben der Brüsseler Behörde im Einklang mit den Regularien der Welthandelsorganisation (WTO). Handelskommissarin Cecilia Malmström betonte, dass nach der „einseitigen und ungerechtfertigten Entscheidung der USA“ den Europäern keine andere Wahl bliebe. Die internationalen Regeln dürften nicht gebrochen werden, ohne dass eine entsprechende, den WTO-Regeln folgende Gegenreaktion ausbleibe.
Ferner teilte die EU-Kommission mit, dass die Ausgleichsmaßnahmen der EU so lange in Kraft bleiben, wie die US-Maßnahmen gelten. Die US-Produkte, die die EU sofort mit Handelsbeschränkungen belegen wird, brachten es im Jahr 2017 auf einen Lieferwert von zusammen 2,8 Mrd Euro. Die Kommission schloss eine Ausweitung der Einfuhrbeschränkungen nicht aus. Gemäß der aktuellen EU-Liste sind von den Vergeltungsmaßnahmen bezogen auf ein Jahr US-Agrarprodukte im Gesamtwert von etwa 350 Mio Euro sowie verarbeitete Lebensmittel für rund 600 Mio Euro betroffen. Hierbei nehmen die US-Lieferungen von Saatmais mit 130 Mio Euro den Spitzenplatz ein, gefolgt von Cranberries mit annähernd 90 Mio Euro sowie Reisprodukte und Orangensaft. Unter den betroffenen verarbeiteten Lebensmitteln aus den Vereinigten Staaten kam Whiskey im vergangenen Jahr allein auf einen Lieferwert von etwa 570 Mio Euro. Mit weitem Abstand folgen Tabakprodukte und Erdnussbutter.

AgE

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