Verteilung der EU-Milchquotenerhöhungen ab 2009/10
Der Verordnungsentwurf wurde inzwischen dem Bundesrat zugeleitet.
Der erste Erhöhungsschritt um 1 % im bereits laufenden Quotenjahr 2009/10 ist zum 01.02.2010 vorgesehen. Vor dem Hintergrund des Zeitrahmens hat das BMELV mit einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger auf die Zuleitung des Verordnungsentwurfes aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, dass es für die individuelle Zuteilung an die aktiven Milcherzeuger im laufenden Quotenjahr 2009/10 zum Nachweis der aktiven Milcherzeugereigenschaft erforderlich sein wird, dass im Februar 2010 Milch erzeugt und vermarktet wird. In Fällen, in denen in der Zeit vom 1. bis 28.02.2010 aufgrund höherer Gewalt oder eines vorübergehenden Ausfalls der Produktionskapazität keine Milch erzeugt und vermarktet werden konnte, kann die Erhöhung nur auf Antrag des Milcherzeugers, der mit entsprechenden Nachweisen bis zum 30.04.2010 beim für die Molkerei zuständigem Hauptzollamt zu stellen ist, erfolgen.
DRV/LVN
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