Weg zur Erleichterung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren endgültig frei

29. September 2007

Weg zur Erleichterung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren endgültig frei

Die in Aussicht gestellten Erleichterungen im Immissionsschutz
haben eine weitere und bislang nicht vorhersehbare Hürde genommen. Der
Bundesrat stellte in der vergangenen Woche fest, dass das bereits beschlossene
Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher
Genehmigungsverfahren seiner Zustimmung bedarf. Gleichzeitig stimmte die
Länderkammer der Neuregelung zu. Dieser zusätzliche formale Akt war notwendig
geworden, um einen juristischen Fehler zu heilen und zu vermeiden, durch den der
Bundespräsident dem Gesetz seine Zustimmung verweigert hätte. Im bereits
abgeschlossenen Verfahren war das Gesetz als nicht zustimmungspflichtig
eingeordnet worden. Eine rechtliche Prüfung hattejedoch ergeben, dass dies
nicht zutreffe und der Bundesrat sehr wohl die Neuregelung billigen müsse. Dies
wurde nunmehr nachgeholt. Das Gesetz sieht bekanntlich auch für die
Landwirtschaft eine Reihe von Vereinfachungen beim Immissionsschutz und bei der
Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Unteranderem wird mit der Neuregelung die
immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Betriebe mit mehr als 50
Großvieheinheiten (GVE) und mehr als 2 GVE/ha vollständig abgeschafft.
Außerdem wird eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung bei Rinderställen
erst ab 600 und bei Kälberställen erst ab500 Tierplätzen vorgeschrieben.
Daneben werden künftig erst solche Getreideerfassungsanlagen als
genehmigungsbedürftig nach dem Immissionsschutzrecht eingestuft, in denen mehr
als 25.000 t im Jahr und mehr als 400 t pro Tag umgeschlagen werden.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte, dass mit der
Entscheidung des Bundesrats ein fast siebenjähriger Diskussionsprozess endlich
erfolgreich zu Ende gebracht worden sei. Damit werde ein“längst
überfälliges Signal“für den Abbau eines Investitionsstaus in der
Landwirtschaft gegeben, so der DBV in seiner Stellungnahme. Mit der Neuregelung
sei ein sinnvoller Ausgleich vor Umweltschutz und Investitionen gefunden worden.
Der Bauerverband erwartet, dass die Änderungen nun zügig in Kraft treten. Der
Gesetzesbeschluss enthalte verschiedene Anpassungen von Schwellenwerten für
Stallanlagen an das europäische Recht sowie Verfahrensvereinfachungen, mit
denen Bürokratie und Wettbewerbsverzerrungen für die heimische Landwirtschaft
abgebaut und der Verfahrensablauf beschleunigt würden. Dieser Fortschritt
erfolge, ohne dabei den Schutz der Umwelt zu vernachlässigen, stellte der DBV
fest. Sowohl im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren als auch bei den
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und
Umweltverträglichkeitsprüfungen würden etwaige Umweltauswirkungen von
Stallbauten nach wie vor hinreichend geprüft.
AgE

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