Workshop über Allergen-Kennzeichnungspflicht für Erzieher
Für Betroffene ist es immer mit viel Angst und Unsicherheit verbunden, wenn sie außerhalb ihrer eigenen Küche essen wollen. Sie müssen sich darauf verlassen, dass sich der allergene Stoff nicht in dem zu verzehrenden Lebensmittel befindet. Ohne entsprechende Kennzeichnung eine fast unlösbare Herausforderung. Neu ist seit dem 13.12.2014 die vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV), die die verpflichtende Kennzeichnung von Allergen bei loser Ware vorschreibt. Dies bedeutet, dass Verpflegungsbetriebe nun in der gesetzlichen Pflicht sind, Allergikern eine einwandfreie und sichere Information bezüglich der Zusammensetzung ihrer Speisen / Lebensmittel zu geben.
Danach sind jetzt 14 Hauptallergene zu kennzeichnen:
| Eier | Schalenfrüchte |
| Erdnüsse | Schwefeldioxid und Sulfite (> 10mg/kg) |
| Fisch | Sellerie |
| Glutenhaltige Getreide | Senf |
| Krebstiere | Sesam |
| Lupine | Soja |
| Milch (Laktose) | Weichtiere (Muscheln, Schnecken) |
Die vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung besagt, dass ein Erkennen ohne Fragen vor Abgabe/Kaufabschluss möglich sein muss und dass die Angabe gut sichtbar, deutlich und gut lesbar angebracht ist. Die Verordnung beinhaltet weiterhin, dass die Allergeninfo (deutsch) schriftlich oder mündlich erfolgen kann. Schriftlich ist sie auf einem Schild bei dem Lebensmittel, in einem Aushang, auf Speise- oder Getränkekarten oder im Preisverzeichnis möglich.
Bei der mündlichen Auskunft muss auf diese Informationsmöglichkeit beispielsweise durch ein Schild oder ein Aushang hingewiesen werden. Außerdem muss eine schriftliche Dokumentation vorliegen, die der Verbraucher auf Wunsch einsehen kann.
Wenn die allergene Zutat aber bereits aus der Bezeichnung des Lebensmittels (z.B. Fischfilet) hervorgeht, so sind keine weiteren Hinweise oder Bezeichnungen erforderlich.
Die seit Dezember 2014 verpflichtende Kennzeichnung bei loser Ware ist eine wichtige Verbesserung für Menschen mit Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten.
LVN/Hernicke-Reinhard
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