

Gentechnikrecht wird neu geregelt
Der Bundestag hat am 25.01.2008 in Zweiter und Dritter Lesung
die Novelle des Gentechnikgesetzes sowie dieÄnderung des
EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes beschlossen. Darin enthalten sind auch die
neuen Vorschriften zur“ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von
Lebensmitteln. Eine Kennzeichnung von Fleisch, Milch und Eiern mit dem Begriff“ohne Gentechnik“ist auch dann zulässig, wenn in der Fütterung der
Tiere gentechnisch hergestellte Fermentationsprodukte wie Enzyme, Vitamine und
Aminosäuren sowie mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellte
Tierarzneimittel eingesetzt wurden. Die Tiere dürften nicht mit gentechnisch
veränderte Futtermitteln gefüttert worden sein, und zwar in einem bestimmten
Zeitraum vor der Gewinnung des Lebensmittels, das gekennzeichnet werden soll.
Vorgesehen ist bei Kühen eine Frist von drei, bei Fleischrindern von zwölf und
bei Schweinen von vier Monaten, bei Legehennen von sechs und bei Mastgeflügel
von zehn Wochen.
AgE/LVN
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