

Milchquotenverordnung legt neue Begriffe fest
Die bisher in der Milchabgabenregelung verwandten Begriffe“Referenzmenge“und“Abgabe“werden künftig durch die
Begriffe“Quote“und“Überschussabgabe“abgelöst. Das
bestimmt die neue Milchquotenverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums,
die der Bundesrat am 15.02.2008 billigte. Die Anpassungen wurden erforderlich,
da auf europäischer Ebene die bisherigen 21 Agrarmarktordnungen der
Gemeinschaft in einem einzigen Rechtstext zusammengefasst worden sind. Mit der
einheitlichen EU-Marktordnung wurde – der bisherigen Regelung im Zuckerbereich
folgend – nicht mehr der Abgabencharakter, sondern der Quotencharakter der
Produktionsbeschränkung im Milchbereich in den Vordergrund gestellt. Die
Änderungen treten mit Beginn des neuen Milchwirtschaftsjahres am 1.4.2008 in
Kraft. Gleichzeitig nutzte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Novelle, um
die Verordnung in einigen Punkten an die Verwaltungspraxis anzupassen. Geklärt
wird u.a. die Frage, in welchem Umfang die Milchquote bei einer
Rückübertragung während eines Zwölfmonatszeitraumszwischen den beteiligten
Parteien aufzuteilen ist, sofern die Quote noch nicht vollständig für
Milchanlieferungen genutzt wurde und beide Parteien noch keine Vereinbarung
über diese Frage abgeschlossen haben. Nur hinsichtlich bestimmter
Informationspflichten geht die Milchquotenverordnung überden bisherigen
Rechtsstand hinaus. Dies betrifft u.a. die künftig zwingend vorgesehene Angabe
der so genannten Betriebsnummer gemäß des Integrierten Verwaltungs- und
Kontrollsystems (InVeKoS) in Anträgen auf Quotenübertragungen. Gestrichen wird
die Pflicht zur täglichen Aufzeichnung bei den Direktvermarktern.
AgE
Ansprechpartner für diesen Bereich


Das könnte dich auch interessieren
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen