Milchquotenverordnung legt neue Begriffe fest

24. Februar 2008

Milchquotenverordnung legt neue Begriffe fest

Die bisher in der Milchabgabenregelung verwandten Begriffe“Referenzmenge“und“Abgabe“werden künftig durch die
Begriffe“Quote“und“Überschussabgabe“abgelöst. Das
bestimmt die neue Milchquotenverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums,
die der Bundesrat am 15.02.2008 billigte. Die Anpassungen wurden erforderlich,
da auf europäischer Ebene die bisherigen 21 Agrarmarktordnungen der
Gemeinschaft in einem einzigen Rechtstext zusammengefasst worden sind. Mit der
einheitlichen EU-Marktordnung wurde – der bisherigen Regelung im Zuckerbereich
folgend – nicht mehr der Abgabencharakter, sondern der Quotencharakter der
Produktionsbeschränkung im Milchbereich in den Vordergrund gestellt. Die
Änderungen treten mit Beginn des neuen Milchwirtschaftsjahres am 1.4.2008 in
Kraft. Gleichzeitig nutzte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Novelle, um
die Verordnung in einigen Punkten an die Verwaltungspraxis anzupassen. Geklärt
wird u.a. die Frage, in welchem Umfang die Milchquote bei einer
Rückübertragung während eines Zwölfmonatszeitraumszwischen den beteiligten
Parteien aufzuteilen ist, sofern die Quote noch nicht vollständig für
Milchanlieferungen genutzt wurde und beide Parteien noch keine Vereinbarung
über diese Frage abgeschlossen haben. Nur hinsichtlich bestimmter
Informationspflichten geht die Milchquotenverordnung überden bisherigen
Rechtsstand hinaus. Dies betrifft u.a. die künftig zwingend vorgesehene Angabe
der so genannten Betriebsnummer gemäß des Integrierten Verwaltungs- und
Kontrollsystems (InVeKoS) in Anträgen auf Quotenübertragungen. Gestrichen wird
die Pflicht zur täglichen Aufzeichnung bei den Direktvermarktern. 

AgE

Ansprechpartner für diesen Bereich

Claudia Renner
M. A. Literatur- und Medienwissenschaften 
Öffentlichkeitsarbeit
0511 / 85653-48
renner@fokus-milch.de

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