

Gentechnik: Bundesrat verabschiedet Gesetzespaket
Nach der Verabschiedung im Bundestag am 25.01.2008 hat der
Bundesrat am 15.02.2008 der Novelle des Gentechnikgesetzes mit den
Anbauregelungen für gentechnisch veränderten Mais sowie der Änderung des
EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes mit der Änderung der“ohne
Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln zugestimmt. Allerdings stimmten
sechs Bundesländer – Baden-Württemberg, Berlin, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen – aus
unterschiedlichen Gründen für die Anrufung des Vermittlungsausschusses,
konnten sich jedoch in der Länderkammer nicht durchsetzen. Das geänderte
Gentechnikgesetz wird einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Die
Bestimmungen zur“ohne Gentechnik“-Kennzeichnung hingegen werden erst
vier Monate nach der offiziellenÜbermittlung an die EU-Kommission
rechtswirksam. Durch die Gesetzesänderung ist die“ohne
Gentechnik“-Kennzeichnung bei Fleisch, Milch und Eiern in Zukunft auch dann
erlaubt, wenn die verfütterten Futtermittel gentechnisch erzeugte Zusatzstoffe
wie Enzyme, Vitamine und Aminosäuren enthalten.
DRV/LVN
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