

Bundeskabinett beschließt höhere Tierarztgebühren
Die Tierarztgebühren werden aller Voraussicht nach steigen.
Die vom Bundeskabinett Mitte April beschlossene Zweite Verordnung zur Änderung
der Tierärztegebührenordnung sieht eine Anhebung der einfachen Gebührensätze
um 12 % vor. Daneben soll der Abschlag für tierärztliche Leistungen in den
neuen Ländern von gegenwärtig noch 10 % abgeschafft werden. Die derzeitige
Gebührenordnung für Tierärzte war am 1. August 1999 in Kraft getreten.
Seither war lediglich der Vergütungsabschlag für Ostdeutschland von 16 % auf
10 % gesenkt worden, darüber hinaus waren die Gebührensätze jedoch nicht
geändertworden. In einem zweiten Schritt sollen später die tierärztlichen
Leistungen überprüft werden. Momentan sind rund 800 tierärztliche Leistungen
in der Gebührenordnung geregelt. Nach Einschätzung der Bundesregierung werden
überwiegend Privatpersonen von der Anhebung der Tierarztgebühren betroffen
sein. Landwirte nähmen hingegen in vielen Fällen die Leistungen der
Veterinäre über Betreuungsverträge in Anspruch. Die wiederum enthielten
zumeist individuell ausgehandelte Vergütungen, die von der
Tierärztegebührenordnung abwichen.
AgE
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