

Verordnungsvorschläge der EU-Kommission zum Health-Check
Am 20.05.2008 hat die EU-Kommission die Vorschläge zum
Gesundheitscheck der Gemeinsamen Agrarpolitik vorgelegt. Die Vorschläge sehen
Änderungen der Verordnung über die einheitliche Gemeinsame Marktorganisation
(VO Nr. 1234/2007) in den Bereichen Milchquotenregelung, öffentliche
Intervention, private Lagerhaltung und Absatzbeihilfen vor. Für den
Milchbereich sind insbesondere die folgenden Vorschläge wichtig.
1. Milchquotenregelung
Das Auslaufen der Regelung soll durch eine jährliche
Aufstockung der Milchquoten vorbereitet werden. Abweichend von den bisher
bekannten Überlegungen der Kommission (vier Erhöhungsschritte um je 1 % in den
Jahren 2010 bis 2013) sollen nunmehr in den fünf Quotenjahren 2009/10 bis
2013/14 Anhebungen um jeweils 1 % erfolgen. Wie in Brüsselverlautet, hatten
bei der abschließenden Diskussion des Vorschlagspaketes innerhalb der
Kommission die polnische Kommissarin Hübner und der irische Kommissar McCreevy
eine jährliche 2 %ige Erhöhung gefordert, woraus sich eine Einigung auf die
zusätzliche Anhebung um 1 % bereits im Jahr 2009/10ergab. Aus diesem Vorschlag
resultiert gegenüber den derzeit im Zwölfmonatszeitraum 2008/09 geltenden
Quoten eine Anhebung um insgesamt rd. 7,5 Mio. t auf am Ende dann 153,9 Mio. t
in der EU-27. Die nationale Quote für Deutschland würde sich um insgesamt rd.
1,5 Mio. t auf 30,3 Mio. t in der Endstufe erhöhen. Zur Jahresmitte 2011 will
die EU-Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über
die Bedingungen für das Auslaufen der Milchquotenregelung vorlegen und dabei
auch Vorschläge · für mögliche weitere Quotenaufstockungen oder mögliche
Senkungen der Superabgabe · sowie, falls notwendig, für andere geeignete
Maßnahmen, die zum Erhalt des Marktgleichgewichts notwendig sind, unterbreiten.
Von der Kommission wird kein umfassendes EU-Begleitprogramm für den
Quotenausstieg vorgeschlagen. Für Regionen, in denen mit dem Auslaufen der
Milchquotenregelung besondere Probleme entstehen können, soll durch eine
Änderung des bisherigen Artikels 69 der Verordnung über die Direktzahlungen
(VO 1782/2003) den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben werden, die
Milcherzeuger mit spezifischen Zahlungen auf nationaler Ebene zu unterstützen.
Nach dem Vorschlagfür einen neuen Artikel 68 sollen die Mitgliedsstaaten bis
zu 10 % ihres nationalen Prämienrahmens einbehalten und für besondere
Maßnahmen einsetzen können. Zu diesen Fördermöglichkeiten zählen neben der
Unterstützung von Milchviehbetrieben in benachteiligten Regionen in Form
zusätzlicherKuh- oder Grünlandprämien u. a. jährliche Zahlungen an Betriebe
mit Rindvieh- und Schafhaltung sowie Maßnahmen zur Restrukturierung und zum
Risiko- und Krisenmanagement.
2.Öffentliche Intervention
Die Möglichkeit zum Ankauf von Butter oder Magermilchpulver
für die öffentliche Intervention soll auch künftig im Zeitraum 1. März bis
31. August jeden Jahres gegeben sein, wobei die jährlichen Mengengrenzen in
Höhe von 30.000 t bei Butter bzw. 109.000 t bei Magermilchpulver unverändert
fort gelten. Die Kommission kann auch, sofern die Marktlage und die Entwicklung
der Marktpreise dies erfordern, die Ankäufe über diese Mengengrenzen hinweg
fortsetzen.
Die Interventionspreise (nach der neuen einheitlichen GMO
ersetzt dieser Begriff die früheren Ankaufpreise) sowie die Ankaufmengen bei
der Intervention sollen allerdings künftig grundsätzlich nur noch im
Ausschreibungsverfahren festgelegt werden. Dabei beträgt der
Butter-Interventionspreis wie bisher höchstens 90 % des Referenzpreises
(früher“Interventionspreis“), bei Magermilchpulver entspricht der
Interventionspreis höchstens dem Referenzpreis.
3. Private Lagerhaltung
Zur privaten Lagerhaltung schlägt die Kommission zwei
Änderungen vor: Die Gewährung einer Beihilfe für die private Lagerhaltung von
Käse soll – mit Ausnahme einer Förderung für die italienischen Käsesorten
Grana Padano, Parmigiano und Provolone, die allerdings künftig in das Ermessen
der Kommission gestellt wird – gestrichen werden. Dies wird von der Kommission
mit der für Käse positiven Marktperspektive begründet, die aus
wirtschaftlichen Gründen und aus Sicht der Marktverwaltung eine solche Beihilfe
künftig nicht mehr rechtfertige.
Am Buttermarkt sieht sie hingegen aufgrund des saisonalen
Produktionsverlaufs die Möglichkeit des Auftretens temporären Marktdrucks, dem
durch die saisonale Lagerung begegnet werden kann. Die Beihilfe zur privaten
Lagerhaltung bei Butter soll allerdings nicht mehr regelmäßig jedes Jahr
obligatorisch angeboten werden. Über ihre Gewährung und die Beihilfehöhe soll
vielmehr die Kommission entscheiden können, insbesondere dann, wenn die
Entwicklung der Preise und Bestände ein ernsthaftes Marktungleichgewicht
anzeigen, das durch die saisonale Lagerung verringert werden kann.
4. Absatzbeihilfen
Die Vorschläge der Kommission sehen die ersatzlose Streichung
der Beihilfen für den Absatz von Butter vor (Absatz an gemeinnützige
Einrichtungen, Streitkräfte, Backwaren und Speiseeis, Butterfett für den
direkten Verbrauch). Hierzu verweist die Kommission auf die im Zuge der
GAP-Reform von 2003 reduzierten und seit letztem Jahr ausgesetzten Beihilfen.
Künftig seien die Absatzmaßnahmen nicht mehr notwendig, um den Markt auf dem
abgesenkten Referenzpreisniveau zu stützen.
Hingegen sollen im Eiweißbereich die Beihilfen für
Magermilch und Magermilchpulver für Futterzwecke sowie die Kaseinbeihilfe
erhalten bleiben. Auch hier soll die Entscheidung über die Gewährung dieser
Beihilfen bei der Kommission liegen, die diese dann treffen kann, wenn sich am
Milchmarkt Überschüsse bilden oder diese absehbar sind. Die Beihilfehöhe kann
dabei, wie in der Vergangenheit, als Festbetrag im Voraus oder künftig auch im
Ausschreibungsverfahren von der Kommission festgelegt werden.
Nach dem vorliegenden Vorschlagspaket der Kommission zum
Health-Check sollen die dargestelltenÄnderungen der VO 1234/2007
grundsätzlich ab dem 01.01.2009 gelten. Abweichend hiervon ist vorgesehen, dass
die vorgeschlagenen Änderungen zur öffentlichen Intervention und zur privaten
Lagerhaltung ab dem 01.03.2009, die zu den Absatzbeihilfen ab dem 01.07.2009
Anwendung finden.
DRV/LVN
Ansprechpartner für diesen Bereich


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