Digitalisierungspreis Agrar und Ernährung 2025

Bewerbungsfrist bis zum 31. August 2025 verlängert

01. August 2025

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) lobt zum dritten Mal den „Digitalisierungspreis Agrar & Ernährung“ aus. Gesucht werden Innovationen zur digitalen Transformation im Agrar- und Ernährungssektor.

Worum geht es beim Digitalisierungspreis?

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) sieht große Chancen in digitalen Lösungen und Ideen zur Vereinfachung von Prozessen sowie zur Förderung von einem Mehr an Nachhaltigkeit, Tierwohl, Verbraucher- und Klimaschutz, Wettbewerbsfähigkeit und Transparenz. Das ML möchte die Chancen und Erkenntnisse des technologischen Transformationsprozesses zeitnah und umfassend nutzbar machen. Daher lobt das ML wiederholt den Niedersächsischen Digitalisierungspreis Agrar und Ernährung 2025 aus.

Wer kann mitmachen?

Um den Digitalisierungspreis bewerben können sich

  • landwirtschaftliche Betriebe, Unternehmen und Start-Ups der ihnen vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen sowie
  • nichterwerbswirtschaftliche Organisationen mit Bezug zur Agrar- und Ernährungswirtschaft
  • unter niedersächsischer Beteilung,
  • die innovative, über den Branchenstandard hinausgehende digitale Lösungen und Ideen eingesetzt oder entwickelt haben, um
  • quantifizierbaren Nutzen im Hinblick auf sparsame Ressourcenverwendung, Nachhaltigkeit, Tierwohl, Verbraucher- und Klimaschutz, Wettbewerbsfähigkeit, Transparenz der Wertschöpfungsketten oder Datenschutz zu realisieren.
  • Die jeweilige digitale Lösung darf erst seit dem 1. Januar 2020 bestehen.

Der erste Preis ist mit 10.000 Euro dotiert. Der zweite und dritte Platz erhält 3.500 Euro bzw. 1.500 Euro. Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch ein Expertengremium aus den Reihen der Mitglieder des Arbeitskreises Digitalisierung des ML.

Bewerbungen können ab sofort bis zum 31. August 2025 unter Beifügung aussagekräftiger Unterlagen schriftlich an das ML geschickt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite des ML.

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Foto: ML Niedersachsen

ML Niedersachsen/LVN

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