Ab dem 1. Februar 2025 gelten neue Vorgaben zur Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln mit wesentlichem Nährstoffgehalt (> 1,5 % Stickstoff in der Trockenmasse) auf Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigem Feldfutter.
Es wird nun eine streifenförmige oder bodennahe Aufbringung erforderlich, bei der die Düngemittel maximal 20 cm über dem Boden aufgebracht werden dürfen. Auf unbestelltem Ackerland müssen diese ab dem 1. Februar 2025 innerhalb einer Stunde eingearbeitet werden, die Breitverteilung bleibt aber zulässig.
Diese Ausnahmeregelungen für Düngemittel greifen
Folgende Ausnahmen werden zugelassen (Allgemeinverfügung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 18.11.2024):
Land&Forst/LVN
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