

DBV empfiehlt Vervollständigung und Weitergabe des Stammdatenblattes
Vor dem Hintergrund der Mitte Juli in Kraft getretenen neuen
Viehverkehrsverordnung hat der Deutsche Bauernverband (DBV) an Rinderhalter und
Viehhändler appelliert, die nunmehr freiwilligen Eintragungen in den
vorgesehenen Feldern auf dem Stammdatenblatt, das nach der Geburt des Kalbes
ausgestellt wird und die Stammdaten zu dem Tier enthält, die bisher auch auf
dem Rinderpass standen, weiterhin vorzunehmen und das Stammdatenblatt beim
Verkauf der Tiere an den neuen Besitzer zu übergeben. Damit werde es den
nachfolgenden Besitzern wesentlich erleichtert, das betriebliche
Bestandsregister zu führen und die weiterhin notwendigen Meldungen an die
Datenbank des zentralen Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere
(HIT) abzugeben, erklärte der Bauernverband vergangene Woche in Berlin.
Außerdem könne das vollständig ausgefüllte Stammdatenblatt
für den Export genutzt werden; der Exporteur müsse hierfür keinen Rinderpass
beantragen. Mit der neuen Viehverkehrsverordnung wurde der Rinderpass durch ein
sogenanntes Stammdatenblatt ersetzt. Im Unterschied zu den Cross
Compliancerelevanten Regelungen zum Rinderpass muss das Stammdatenblatt das Rind
beim Halterwechsel aber nicht mehr begleiten.
AgE
Ansprechpartner für diesen Bereich


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