Dürreversicherungen: Finanzausschuss beschließt ermäßigten Steuersatz

2020 gegen dürrebedingte Ertragsausfälle zu vergünstigten Konditionen absichern

14. Februar 2020

Der ermäßigte Steuersatz für Dürreversicherungen kommt rückwirkend zum 1. Januar 2020. Der Finanzausschuss des Bundestages hat beschlossen, die Versicherungssteuer für das Risiko „Dürre“ von 19 % auf 0,03 % abzusenken.

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Die Neuregelung ist Bestandteil einer Novelle des Wertpapierhandelsgesetzes, das der Bundestag morgen in zweiter und dritter Lesung beschließen wird.

„Wir geben ein deutliches Signal an die Landwirtschaft zur verbesserten betrieblichen Eigenvorsorge“, erklärte die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Antje Tillmann. Die landwirtschaftlichen Betriebe könnten sich dadurch bereits in diesem Jahr gegen dürrebedingte Ertragsausfälle zu vergünstigten Konditionen absichern.

Die CDU-Politikerin begründete die Kopplung der Steuermäßigung an die Novelle des Wertpapierhandelsgesetzes mit dem dringenden Handlungsbedarf in dieser Sache. Da das Versicherungsteuergesetz erst im Herbst in das parlamentarische Verfahren eingebracht werde, bestehe die Gefahr, dass die Landwirte im schlechtesten Fall einen erneuten Dürresommer ohne Versicherung überstehen müssten. „Wir haben jetzt dafür gesorgt, dass die Begünstigung rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt und damit auch jene Versicherungsnehmer begünstigt werden, die bereits jetzt einen Versicherungsschutz haben“, betonte Tillmann.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begrüßte den Beschluss des Finanzausschusses: „Es freut mich, dass unser Vorschlag, Dürreversicherungen zur Unterstützung der Bauernfamilien erheblich geringer zu besteuern, nun umgesetzt wird“, so die Ministerin. Der ermäßigte Steuersatz sei der richtige Weg, um eigenverantwortlich vorzubeugen und in der Not unbürokratisch zu helfen. Die Versicherungswirtschaft könne bestehende Versicherungsangebote auf dieser Basis nun attraktiver gestalten.“

AgE

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