Einbeziehung tierischer Lebensmittel in die Gentechnik-Kennzeichnung

10. Februar 2007

Einbeziehung tierischer Lebensmittel in die Gentechnik-Kennzeichnung

In den vergangenen Wochen haben hierzulande die Diskussionenüber eine Einbeziehung tierischer Lebensmittel in die Gentechnik-Kennzeichnung
wieder zugenommen. Auch aus den Reihen der Regierungskoalition wurden vermehrt
Stimmen laut, dass sich die Bundesregierung in Brüssel für eine Erweiterung
der bestehenden Kennzeichnungs-Regelungen für gentechnisch veränderte Lebens-
und Futtermittel einsetzen müsse. Mit der Aufforderung, bei der EU-Kommission
entsprechend aktiv zu werden, wurde Bundesminister Seehofer am 01.02.2007 in
Berlin vom Hamburger Verein Greenpeace eine Sammlung diesbezüglicher
Verbraucher-Unterschriften überreicht.

Der DRV hatte bereits mehrfachüber diese Debatte berichtet.
Zusammenfassend lässt sich noch einmal Folgendes festhalten:
Die EU-Kommission hat noch Ende vergangenen Jahres in ihrem
Durchführungsbericht zur Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 klargestellt, dass sie
derzeit keine Notwendigkeit für Änderungen der Kennzeichnungs-Regelungen
sieht. Da sich die kontroversen Debatten über Grüne Gentechnik fast
ausschließlich auf Deutschland und Österreich konzentrieren, ist nicht davon
auszugehen, dass sich in der EU-27 eine Mehrheit für eine Einbeziehung
tierischer Lebensmittel in die Gentechnik-Kennzeichnung finden lassen würde
Gegenüber der Politik in Berlin verdeutlicht der DRV immer wieder, dass die
genossenschaftlichen Lebens- und Futtermittelunternehmen für Transparenz in der
Warenkette stehen und sich insofern auch einer Erweiterung der Kennzeichnung
nicht verschließen würden. Grundsätzlich jedoch würde derDRV eine
Kennzeichnung favorisieren, die am Endprodukt analytisch nachweisbar ist. Die
aktuelle EU-Gentechnik-Kennzeichnung betrachtet der DRV allerdings als gangbaren
Kompromiss, da nach einem konsequenten Grundsatz in die Umwelt freigesetzte GVO
und alle Produkte gekennzeichnet werden müssen, die ursprünglich – auch über
mehrere Verarbeitungsstufen – aus einem freigesetzten GVO hervorgegangen sind.

Tierische Produkte, die mit gentechnisch veränderten
Futtermitteln produziert wurden und Lebensmittel-Zutaten und
Futtermittel-Zusatzstoffe, die mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen
hergestellt wurden, bleiben hingegen kennzeichnungsfrei.

Würde die EU-Kommission nunmehr eine Kennzeichnung für
tierische Produkte einführen, müsste konsequenterweise auch die Verwendung
transgener Mikroorganismen am Endprodukt kenntlich gemacht werden. Der
Lebensmitteleinzelhandel schätzt, dass bei einer solchen Regelung rund 90
Prozent aller Produkte im Regal gekennzeichnet werden müssten, obwohl keines
dieser Produkte im stofflichen Sinne“gentechnisch verändert“wäre.

Der DRV sieht in einer solchen Kennzeichnung keinerlei
Informationsmehrwert für die Verbraucher. Gleichzeitig würde der Verwaltungs-
und Kostenaufwand für die Unternehmen massiv ansteigen, ohne dass analytische
Kontrollen und damit eine Verifizierung der Kennzeichnung am Produkt möglich
wären. Durch den inflationären Charakter der Kennzeichnung würde beim
Verbraucherwahrscheinlich nach kürzester Zeit ein“Gewöhnungseffekt“eintreten, der mutmaßlich entgegen der Absicht
zahlreicher Kennzeichnungs-Befürworter der Grünen Gentechnik zum
Akzeptanz-Durchbruch verhelfen würde.
DRV

Ansprechpartner für diesen Bereich

Claudia Renner
M. A. Literatur- und Medienwissenschaften 
Öffentlichkeitsarbeit
0511 / 85653-48
renner@fokus-milch.de

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