Mit dem Begriff Biosicherheit werden in der Tierhaltung insgesamt Maßnahmen bezeichnet, die darauf abzielen, Krankheiten von Tierpopulationen, -beständen oder -gruppen fernzuhalten, in denen sie bislang nicht auftreten, oder die Ausbreitung der Krankheit innerhalb eines Tierbestandes zu beschränken.
Aktuell existieren verschiedene Empfehlungen, um bei Betriebsbesuchen auf Milchkuhbetrieben die Biosicherheit aufrechtzuerhalten. Generell ist für Betriebsbesuche das Tragen von Schuhüberziehern und Einweganzügen/-overalls durch die Besucherinnen und Besucher dringend zu empfehlen. Bei Besuchen von Kindern und Jugendlichen (z. B. Kindergartengruppen, Schulklassen) sollten Überschuhe/Füßlinge getragen werden; alternativ können saubere Gummistiefel mitgebracht und genutzt werden, die nach dem Betriebsbesuch gereinigt werden müssen.
Die finale Entscheidung über die umzusetzenden Biosicherheitsmaßnahmen liegt bei der Betriebsleitung. Allerdings sind auch Rinderhalter nach dem Tiergesundheitsgesetz und der Verordnung (EU) 2016/429 verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, dass der Tierbestand nicht infiziert wird.
Nds. Tierseuchenkasse/LVN
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