

Erleichterung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren beschlossen
Schwelle von 50 GVE und Flächenbindung werden
abgeschafft
Genehmigungspflicht für Rinder- und Kälberställe wird angehoben
Die in Aussicht gestellten Erleichterungen im Immissionsschutz
haben ihre letzte Hürde genommen. Der Bundesrat hat das Gesetz zur Reduzierung
und Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren am 6. Juli
endgültig beschlossen. Das Gesetz sieht auch für die Landwirtschaft eine Reihe
von Vereinfachungen beim Immissionsschutz und bei der
Umweltverträglichkeitsprüfung vor.
Unter anderem wird mit der Neuregelung die
immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Betriebe mit mehr als 50
Großvieheinheiten (GVE) und mehr als 2 GHVE/ha vollständig abgeschafft.
Außerdem wird eine standortbezogene Vorprüfung bei Rinderställen erst ab 600
und bei Kälberställen erst ab 500 Tierplätzen vorgeschrieben. Daneben werden
künftig erst solche Getreideerfassungsanlagen als genehmigungsbedürftig nach
dem Immissionsschutzrecht eingestuft, in denen mehr als 25.000 t im Jahr und
mehr als 400 t pro Tag umgeschlagen werden.
AgE/LVN
Ansprechpartner für diesen Bereich


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