

Gentechnik: Kennzeichnung von Milch, Fleisch und Eiern mit dem Hinweis“ohne Gentechnik“
Wie in den vergangenen Tagen zahlreichen Informationen in den
Medien zu entnehmen war, hat sich die Regierungskoalition am 13.01.2008 auf
einen Vorschlag im Hinblick auf die seit langem angekündigte Änderung der“ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmittel verständigt. Am
16.01.2008 hat eine diesbezügliche Anhörung im Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages stattgefunden, an
der sich der DRV als eingeladener Sachverständiger beteiligt hat. Zuvor hatte
die Bundesregierung kurzfristig einen entsprechendenGesetzentwurf vorgelegt.
Die Inhalte der“ohne Gentechnik“-Kennzeichnung, die bislangüber die
Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung (NLV) geregelt
werden, sollen dem Entwurf zufolge in das EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz
überführt werden. Medienberichten zufolge hatte sich die Regierungskoalition
darauf verständigt, die“ohne Gentechnik“-Kennzeichnung an die
gemeinschaftlicheÖkoverordnung (EG) Nr. 834/2007 anzupassen, der zufolge
zukünftig bei der Produktion ökologischer/biologischer Lebens- und
Futtermittel zwar GVO und daraus erzeugte Produkte weiterhin verboten bleiben,
mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen erzeugte Fermentationsprodukte
aber eingesetzt werden dürfen, sofern keine konventionell hergestellten
Alternativen auf dem Markt verfügbar sind. In Abweichung dazu wurden die
Inhalte des vorgelegten Gesetzentwurfes aber wie folgt gefasst: § In Bezug auf
die Lebensmittelverarbeitung soll tatsächlich eine Angleichung an die
Ökoverordnung vorgenommen werden. Lebensmittel“ohne Gentechnik“dürfen demnach in bezug auf die Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe nur dann
unter Einsatz gentechnisch hergestellter Fermentationsprodukte erzeugt werden,
wenn keine konventionell hergestellten Alternativen auf dem Markt verfügbar
sind. § Im Bereich der eingesetzten Futtermittel zur Erzeugung von
Lebensmitteln“ohne Gentechnik“hingegen soll keine Anpassung an die
Vorgaben derÖkoverordnung (EG) Nr. 834/2007 erfolgen. Hier wird allein die
zeitweise Abwesenheit einer Kennzeichnung gem. Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 und
(EG) Nr. 1830/2003 gefordert. Gentechnisch hergestellte
Futtermittel-Zusatzstoffe dürfen in der“ohne Gentechnik“-Produktion
von Lebensmitteln zukünftig daher beliebig eingesetzt werden, da derartige
Produkte nicht zum Regelungsumfang der genannten Verordnungen gehören. §
Obwohl noch kein finaler Gesetzentwurf vorliegt, sollten sich die Lebens- und
Futtermittelunternehmen bereits heute auf folgende Entwicklungen einstellen: §
Die Mischfutterhersteller werden in Zukunft wahrscheinlich mit einer stärkeren
Nachfrage nach Futtermitteln ohne Kennzeichnung gem. Verordnung (EG) Nr.
1829/2003 und (EG) Nr. 1830/2003 rechnen können. Die Bezeichnung“ohne
Gentechnik“darf für kennzeichnungsfreie Futtermittel allerdings nicht
verwendet werden. Die Molkerei- und Fleischunternehmen müssen mit einem
Wiederaufleben der Diskussion über gentechnisch veränderte Futtermittel in der
Lebensmittelproduktion rechnen, mutmaßlich verbunden mit erneuten Aktionen
gegen einzelne Unternehmen und Aufforderungen an den Lebensmitteleinzelhandel,
mehr Lebensmittel“ohne Gentechnik“anzubieten bzw. bei den
Herstellern nachzufragen. Durch die Tatsache, dass die“ohne
Gentechnik“-Kennzeichnung von Milch, Fleisch und Eiern in Abänderung der
gültigen Rechtslage zukünftig möglicherweise allein an die Abwesenheit einer
EU-Kennzeichnung bei Futtermitteln geknüpft sein wird, der Einsatz gentechnisch
hergestellter Futtermittel-Zusatzstoffe also beliebig ist, wird die Produktion
von tierischen Lebensmitteln mit der Auslobung“ohne Gentechnik“erleichtert.
DRV/LVN
Ansprechpartner für diesen Bereich


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