Härtebeihilfe für an BTV-3 verendete, geimpfte Rinder, Schafe und Ziegen

Informationen der Niedersächsischen Tierseuchenkasse

27. September 2024

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse (Nds. TSK) hat entschieden, eine Härtebeihilfe für geimpfte Rinder, Schafe und Ziegen zu leisten.

Die notwendigen Voraussetzungen für die Härtebeihilfe bei Rindern sind wie folgt:

Rinder

1. Die Tiere wurden von einem Tierarzt bzw. einer Tierärztin vollständig geimpft. Die Impfung ist in HiTier eingetragen.

2. Ab der zweiten Woche nach der Grundimmunisierung starben die Rinder an der Blau-zungenkrankheit bzw. mussten deswegen getötet werden. Für jedes der betroffenen Rinder liegt ein BTV-3-PCR-positives Ergebnis vor.

3. Die Anzahl der verendeten oder getöteten Rinder ist für den Bestand so hoch, dass sie eine unbillige Härte für den Betrieb darstellt und somit die Gewährung einer Härtebei-hilfe rechtfertigt. Dies bedeutet, dass mindestens drei Rinder verendet sind.

4. Die Härtebeihilfe beträgt 1.000 € pro adultes Rind.

Die Härtebeihilfe ist über den regulären Leistungsantrag zu beantragen. Die erforderlichen PCR-Ergebnisse bei den Rindern sind beizufügen. Die Kosten für die Probenahme für die PCR-Untersuchungen werden nicht übernommen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Dokument.

Nds. TSK/LVN

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